Tiermisshandlung: Landwirt muss Viehhaltung innerhalb von vier Wochen aufgeben
Ulm / Sigmaringen (aho) – Unter anderem wegen Tiermisshandlung in sieben Fällen hat das Amtsgericht Sigmaringen am Mittwoch einen Landwirt aus dem Landkreis Sigmaringen zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Der Landwirt muss seine Viehhaltung, bestehend aus derzeit 64 Rindern und Kühen, innerhalb der nächsten vier Wochen aufgeben. Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte räumte über seinen Pflichtverteidiger die ihm vorgehaltenen Anklagepunkte ein.
Wie die Schwäbische Zeitung weiter berichtet, waren zwei verendete Kälber im Stall für das Landratsamt Sigmaringen im Oktober 2006 Anlass, auf dem Hof des 48-jährigen Landwirts einzuschreiten. Neben umweltschutzrechtlichen Verstößen, dem nicht ordnungsgemäßen Entsorgen von Silagesaft und Wasser-Jauche-Gemisch, stellten die Vertreter des Landratsamtes weitere, eklatante Verstöße gegen das Tierschutzgesetz fest. So unter anderem ein unzureichend mit Futter versorgter Viehbestand; Jungvieh, das auf Grund von Mangelernährung teilweise nicht mehr in der Lage war aufzustehen; verletzte Tiere, die unter Schmerzen litten, im Stall lagen und nicht tierärztlich versorgt wurden sowie eine Milchkuh, die im Stall stürzte, weil schon längere Zeit nicht mehr ausgemistet wurde, dabei auf den Rücken fiel und anschließend qualvoll verendete, weil auch sie keine tierärztliche Hilfe bekam.