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Flächenbrand: Ganz Hessen wegen Blauzungenkrankheit in 20-km-Zone

Wiesbaden (aho) – „Nachdem am Wochenende weitere Ausbrüche der Blauzungenkrankheit im Regierungsbezirk Kassel in den Kreisen Hersfeld-Rotenburg und Schwalm-Eder-Kreis aufgetreten sind, wurde der gesamte Regierungsbezirk nun zur 20-km-Zone erklärt. Damit liegt jetzt ganz Hessen in der 20-km-Zone. In dieser Zone gelten bestimmte Beschränkungen für den Handel mit Tieren empfänglicher Arten – insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen. Die Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in den Landkreisen und kreisfreien Städten erteilen Auskünfte über die einzuhaltenden Bedingungen und Anforderungen“, so der Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Karl-Winfried Seif, in Wiesbaden.

Die Krankheitserscheinungen der Blauzungenkrankheit, so der Staatssekretär weiter, hätten sich im Verhältnis zu den Ausbrüchen im vergangenen Jahr deutlich verschlimmert. „Insbesondere bei Schafen kommt es vermehrt zu Infektionen und nachfolgenden Todesfällen. Besonders betroffen sind hiervon die Landkreise Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill. Dort sind derzeit etwa 30 Prozent des Schafbestandes von der durch Stechmücken übertragenen Seuche betroffen. Durch die Todesfälle bei Schafen, aber auch durch Minderung der Milchleistung bei Rindern ist der wirtschaftliche Schaden für die betroffenen Tierhalter erheblich!“ Staatssekretär Seif wies daher nochmals darauf hin, dass für nachgewiesene Tierverluste durch die Blauzungenkrankheit eine Härtefallbeihilfe durch die Hessische Tierseuchenkasse möglich sei. Das Land beteilige sich zur Hälfte an diesen Kosten. Seif: „Die betroffenen Tierhalter sind durch den Ausbruch der Krankheit hart getroffen. In dieser für alle sehr belastende Situation werden die Tierhalter auch finanziell unterstützt. Die Hessische Tierseuchenkasse hat schon im vergangenen Jahr beschlossen, dass für Rinder, Schafe und Ziegen, die nachweislich an der Blauzungenkrankheit verendet sind eine sogenannte Härtebeihilfe gezahlt wird!“

Wie der Staatssekretär weiter berichtet, wird eine Beihilfe in Höhe von höchstens 512 Euro pro Tier bei Schafen, bei Ziegen höchstens 205 Euro pro Tier und bei Rindern jeweils bis zu 2.046 Euro für jedes Tier gewährt. „Auch die Abwicklung haben wir unbürokratisch geregelt: Als Nachweis des Vorliegens der Blauzungenkrankheit ist eine amtstierärztliche Begutachtung des verendeten Tieres ausreichend. In anderen Fällen ist eine abgesicherte Labordiagnose erforderlich“, so Seif und weiter: „Sollten – auf Grund der Schwere der Krankheit – Tiere eingeschläfert werden müssen, dann können natürlich hierfür Härtebeihilfen in gleicher Höhe geltend gemacht werden!“

Zum Hintergrund:

Derzeit steht ein zugelassener Impfstoff gegen das hier vorkommende BT-Virus des Serotyps 8 europaweit nicht zur Verfügung. Nach Informationen zweier Impfstoffhersteller ist erst ab Mitte nächsten Jahres mit einem wirksamen Impfstoff zu rechnen. Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue) ist eine nicht ansteckende, durch Insekten übertragene Viruserkrankung der Schafe, Ziegen, Rinder. Sie gilt als für den Menschen ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

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