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Verdacht auf Vogelgrippe im Landkreis Erlangen-Höchstadt

Erlangen (aho) – Der Vorverdacht auf H5N1 – Befalls eines Geflügelzuchtbetriebes im Landkreis Erlangen-Höchstadt hat das Kreisveterinäramt unter Landrat Eberhard Irlinger veranlasst, vorsorglich Schutzmaßnahmen einzuleiten und Untersuchungsproben auswerten zu lassen. Wie das Labor der „Wichmann Enten GmbH“ in Wachenroth dem Veterinäramt mitteilte, sind bei jungen Enten im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Untersuchungen (mikrobiologisches Screening) mehre Fälle des H5N1 – Virus nachgewiesen worden. Diese Untersuchungsergebnisse stammen aus einem Stall, in dem derzeit 44.000 Tiere untergebracht sind. Nach jetzigem Kenntnisstand stammen die Jungenten aus einem Betrieb in Niedersachsen, von wo aus sie vor rund vier Wochen nach Wachenroth gelangt sind. Das Veterinäramt hat nach eigenen Angaben sofort reagiert. Der Werksschutz des Unternehmens hat eine Betriebssperre eingerichtet, die das Betriebsgelände derzeit abriegelt. Ausschließlich die zuständigen Veterinäre und vor Ort erforderliches Personal erreicht bzw. verlassen das Areal über Hygieneschleusen und tragen vor Ort entsprechende Schutzkleidung. Derzeit sind die Kreisveterinäre unter der Leitung des zuständigen Abteilungsleiters Dr. Ottmar Fick auf dem Geflügelhof mit der Probenentnahme bei bereits verendeten aber insbesondere auch bei kranken und gesund erscheinenden Enten beschäftigt. Die hier entnommenen Proben werden dann schnellstmöglich über das LGL in Erlangen zum Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems geleitet, von wo Anfang der kommenden Woche das Untersuchungsergebnis erwartet wird (es existieren verschiedene Varianten des H5N1- Virus; im Friedrich-Loeffler-Institut kann nachgewiesen werden, ob es sich tatsächlich um den hochinfektiösen Virustyp handelt). Im Umkreis von 3 km um den Geflügelbetrieb herum wird zurzeit als Vorsorgemaßnahme ein Sperrbezirk eingerichtet, wenngleich im entsprechenden Areal seit Auftreten einiger Vogelgrippefälle Anfang des vergangenen Jahres die von der Behörde erlassenen Schutzmaßnahmen bis heute Bestand hatten. So waren und sind weiterhin Hunde an der Leine zu führen und es besteht seit Anfang 2006 Hauspflicht für freilaufendes Geflügel und Katzen. Für das direkte Umfeld um den Geflügelzuchtbetrieb besteht keine Gefahr, so das Landratsamt in einer Presseinformation. Diese Erkenntnis ergibt sich nicht zuletzt aus der Tatsache, dass das Gebiet um das Unternehmen herum seit dem vergangenen Jahr als „Risikogebiet“ gilt und aufgrund dessen besonders intensiv beobachtet und kontrolliert worden ist. So befindet sich in diesem Bereich durch vorsorgliche Vergrämungsmaßnahmen kein Wassergeflügel mehr; Wildmonitoringergebnisse waren durchweg negativ.

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