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Rheinland-Pfalz: Blauzungenkrankheit breitet sich aus

Koblenz (aho) – Nachdem im südlichen Teil des Landkreises Trier-Saarburg das Virus der Blauzungekrankheit festgestellt worden ist, erweitert das Landesuntersuchungsamt (LUA) das Restriktionsgebiet. Die Auflagen für Tierhalter gelten vom 18. August an im ganzen Landkreis Trier-Saarburg. In diesem Jahr haben sich 15 Schafe und 55 Rinder aus 42 Betrieben neu mit dem Erreger der Blauzungenkrankheit infiziert.

Die Tierkrankheit ist für den Menschen ungefährlich. Auch Fleisch und Milch infizierter Tiere können verzehrt werden.

Zur frühen Krankheitserkennung werden zusätzlich zu den Handels- und den Verdachtsuntersuchungen seit März diesen Jahres rund 1000 ausgewählte nicht infizierte Rinder aus 70 rheinland-pfälzischen Beständen überwacht und monatlich auf Blauzungenkrankheit getestet. In drei Fällen wurde bisher eine Infektion festgestellt. Bei Wildtieren wurde bisher keine Infektion nachgewiesen.

Erstmals wurde die Blauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz im September 2006 festgestellt. Daraufhin ist ein Restriktionsgebiet eingerichtet worden, in denen Rinder und Schafe mit Insektenschutz behandelt werden müssen und nur eingeschränkt transportiert werden dürfen. Insgesamt ist das Virus seit 2006 in 133 Betrieben nachgewiesen worden.

Zum 20-km-Gebiet (Restriktionsgebiet) gehören jetzt:

Das ganze Gebiet der Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, der Rhein-Hunsrück-Kreis, der Rhein-Lahn-Kreis, der Landkreis Trier-Saarburg, Vulkaneifel und der Westerwaldkreis.

Die kreisfreien Städte Koblenz, Trier und Worms.

Im Landkreis Bad Kreuznach die Verbandsgemeinde Stromberg, die Verbandsgemeinde Rüdesheim nördlich der B 41, die Verbandsgemeinde Bad Sobernheim nördlich der B 41 und die Ortsgemeinden Kirschroth, Martinstein, Meddersheim und Merxheim, und aus der Verbandsgemeinde Kirn-Land die Ortsgemeinden Bärenbach, Becherbach bei Kirn, Heimweiler, Limbach, Meckenbach und Otzweiler.

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