Vorsorge gegen Vogelgrippe: Veterinärdienst Mannheim kontrolliert verstärkt Geflügelhaltungen
Mannheim (aho) – Ab sofort intensivieren die städtischen Amtstierärzte wieder die Überwachung der Geflügelhaltungen in Mannheim. Das Friedrich-Löffler-Institut hat am 6. Juli 2007 die Risikobewertung einer Übertragung des Vogelgrippe-Virus H5N1 von Wildvögeln auf Hausgeflügelbestände als „hoch“ eingeschätzt, nachdem das Virus innerhalb der vergangenen zwei Wochen in vier verschiedenen Bundesländern – Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – gehäuft aufgetreten ist. Aktuell gibt es keinen Hinweis auf einen Ausbruch der Vogelgrippe in Baden-Württemberg. Die verstärkten Kontrollen der Veterinäre erfolgen vorsorglich. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat alle Veterinärbehörden im Land dazu aufgefordert. Gleichzeitig appellierte Minister Hauk an die Eigenverantwortung der Geflügelhalter, neben den erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen auch die Aufstallungspflicht innerhalb des bestehenden Sicherheitsradius von 500 Metern einzuhalten.
Per Allgemeinverfügung vom 3. April 2007 hat die Stadtverwaltung Mannheim das Gebiet festgelegt, in dem Geflügel in Freilandhaltung gehalten werden darf. Sie ist noch bis zum 31. Oktober 2007 gültig. Darin ist auch die 500-Meter-Risikozone um die Mannheimer Gewässer (Rhein, Neckar und einige stehende Gewässer) definiert, in dem Geflügel weiterhin aufgestallt bleiben muss. Die städtischen Veterinäre kontrollieren sowohl die Einhaltung von Stallpflicht und damit verbundenen Maßnahmen als auch die Freilandhaltungen und Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Diese bedeuten: Auslegung von Desinfektionsmatten, Verwendung von Einwegschutzkleidung bzw. gesonderter betriebseigener Kleidung, Zugangsbeschränkung von betriebsfremden Personen, Fütterung und Tränkung des Geflügels innerhalb von Ställen.