Weitere Wildvogelgeflügelpestfälle in Sachsen
Dresden (aho) – Bei zwei weiteren am Freitag an Gewässern tot aufgefundenen Wildvögeln wurde seitens der Landesuntersuchungsanstalt, bestätigt durch das Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems, das H5N1-Geflügelpestvirus festgestellt. Das betrifft einen Haubentaucher im Muldentalkreis (Machern) und einen Schwan im Landkreis Torgau-Oschatz (Stadt Torgau). In beiden Fällen wurden jeweils ein Sperrbezirk (3-km-Radius) und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet und per Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Mit den dort vorgegebenen Maßnahmen soll insbesondere ein Eintrag der Geflügelseuche in die Hausgeflügelbestände verhindert werden, teilt jetzt das Sozialministerium von Sachsen mit.
In den Sperrbezirken gilt insbesondere ein Aufstallungsgebot für Hausgeflügel und andere gehaltene Vögel, ein Verbringungsverbot für Geflügel und deren Produkte sowie ein Freilaufverbot für Hunde und Katzen, da auch diese für das Virus empfänglich sind.
In den Beobachtungsgebieten gelten im Wesentlichen ebenfalls das Aufstallungsgebot sowie ein Verbringungsverbot für Geflügel.
Diese Tierseuchen-Feststellungen reihen sich in das Wildvogelgeflügelpestgeschehen in Mitteldeutschland ein und belegen, dass das H5N1-Virus nach wie vor in der Wildvogelpopulation weit verbreitet ist. Neue Nachweise gab es am Wochenende auch in Bayern, Sachsen-Anhalt und Frankreich.