Wildvogel-Geflügelpest im Kyffhäuserkreis amtlich festgestellt
Erfurt / Insel Riems (aho) – Durch das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Ostseeinsel Riems wurde heute bei einem im Kyffhäuserkreis (Thüringen) an der Talsperre Kelbra aufgefundenen Wildvogel (Schwarzhals-Taucher) das hochpathogene Influenza A Virus vom Subtyp H5N1 amtlich nachgewiesen. Das teilt das Sozialministerium in Erfurt mit. Eine Laborprobe dieses Wildvogels war zur Abklärung vom Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz zum nationalen Referenzlabor übersandt worden.
Entsprechend den rechtlichen Bestimmungen ist ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den Fundort des toten Vogels ausgewiesen worden. Die Gebiete sind mit Schildern gekennzeichnet.
Im Sperrgebiet (Drei Kilometer-Radius) gilt eine absolute Stallpflicht für Geflügel. Hunde und Katzen dürfen dort nicht frei umherlaufen. Geflügelbetriebe werden regelmäßig kontrolliert.
Darüber hinaus gilt in den nächsten drei Wochen ein Verbringungsverbot von Geflügel und Geflügelprodukten. Tierhalter im Sperrbezirk sind verpflichtet, dass an den Ein- und Ausgängen von Geflügelställen Matten ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt werden. Betriebsfremde Personen dürfen Geflügelställe im Sperrgebiet nicht betreten. Feuchtgebiete, an denen sich Wildvögel sammeln, werden verstärkt nach verendeten Tieren abgesucht.
Im Beobachtungsgebiet (Zehn Kilometer-Radius) gilt ebenfalls eine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel. In Grünanlagen sollten Wasservögel nicht gefüttert oder angefasst werden. Hundehalter in der Beobachtungszone werden eindringlich an die Anleinpflicht erinnert.
Es wird erneut ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Wildvogel-Geflügelpest um eine Tierseuche handelt. Die Ansteckungsgefahr für Menschen ist außerordentlich gering und nur nach sehr engem Kontakt vom Tier zum Mensch möglich.