Vogelgrippe: Hinweise zum Umgang mit kranken oder verendeten Tieren
Frankfurt a. M. (aho) – Nach dem erneuten Ausbruch der Vogelgrippe in Deutschland geben Experten des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) folgende Hinweise zum Umgang mit kranken oder verendenden Tieren:
* Mitleid mit einem verletzten oder kranken Wildvogel darf nicht in Unvorsichtigkeit münden. Auf keinen Fall dürfen die Tiere mit bloßen Händen berührt werden.
* Beim Fund von toten oder erkrankten Wildvögeln ist sofort das nächste Veterinäramt zu verständigen.
* Hunden und Katzen darf in potentiellen Seuchengebieten kein Freilauf gestattet werden.
Aus Sicht der praktizierenden Tierärzte besteht weiterhin Grund für massive Kritik an der deutschen Seuchenbekämpfung, denn wie die jüngsten Ereignisse in Nürnberg zeigen, ist ein erneuter Befall von Nutztierbeständen mit der Vogelgrippe nicht ausgeschlossen. Umso erstaunlicher ist es, dass die zuständigen Behörden in den Bundesländern die letzten Monate untätig haben vergehen lassen, ohne eine Einbindung der praktizierenden Tierärzte vor Ort in die Seuchenbekämpfung sicherzustellen (z. B. Verträge mit praktizierenden Tierärzten abschließen, Seuchenübungen durchführen etc.).