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Zürich: Werden weitere Tierhalter zur Kasse gebeten?

(lid) – Möglicherweise müssen bald auch Halter von Fischen, Vögeln und Pferden Beiträge an den Tierseuchenfonds des Schweizer Kantons Zürich abliefern. Der Regierungsrat prüft eine entsprechende Änderung der Tierseuchenverordnung, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Heute zahlt der Kanton den Löwenanteil von jährlich einer halben Million Franken in den Tierseuchenfonds. Der Rest stammt von beitragspflichtigen Tierhaltern, von Gebühren für Viehhandelspatente und Exporterzeugnisse für tierische Nebenprodukte und von Zinsen.

Diese Liste erstellt der Regierungsrat in seiner am 14. Juni veröffentlichten Stellungnahme zu einer Motion von Kantonsrat Hansjörg Schmid (SVP, Dinhard). Schmid und mitunterzeichnende Parlamentsmitglieder wollen verhindern, dass Kosten für die Bekämpfung „neuer Tierseuchen wie der Vogelgrippe“ den Fonds zusätzlich belasten. Dafür müsse der Staat aufkommen.

Die Finanzierung der Seuchenbekämpfung aus dem Tierseuchenfonds erachtet der Regierungsrat als berechtigt. Ohnehin trage der Kanton die Hauptlast des Fonds, und ein allfälliges Defizit werde von der öffentlichen Hand getragen. Allerdings will der Kanton prüfen, wie der Fonds gespiesen wird. Bisher seien verschiedene Haltergruppen nicht belastet worden. Weil das Bundesrecht vorsehe, auch Halter von Geflügel, Fischen und Pferden für Tierverluste infolge einer Seuche zu entschädigen, sei zu prüfen, „ob neu auch solche Personen zur Leistung von Beiträgen verpflichtet werden sollen“.

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