95 % der Futterproben ohne Beanstandung +++ oft nur Deklarations -und Aufzeichnungsmängel
Gießen (aho/lme) – 447 Futtermittelproben bei Herstellern, Händlern und Tierhaltern hat das Gießener Regierungspräsidium (RP) im vergangenen Jahr überprüft. Die amtlichen Kontrolleure konnten dabei ein positives Ergebnis verzeichnen: Nahezu 95% aller Proben entsprachen den futtermittelrechtlichen Vorschriften und zeigten keinerlei Grund zur Beanstandung. Von den durchgeführten 4.409 Analysen entsprachen lediglich 285 (= 5,8%) nicht den gesetzlichen Vorgaben. Hierbei waren vorwiegend Deklarationsmängel und Ungenauigkeiten bei der Auszeichnung der Futtermittel nachzuweisen. Bei so genannten „unerwünschten Stoffen“, wie etwa dem Dioxin, lag die Beanstandungsquote bei 0,0%; Überschreitungen der festgesetzten Höchstgehalte konnten nicht festgestellt werden.
Das Dezernat Qualitätssicherung für Futtermittel und tierische Erzeugnisse des Gießener Regierungspräsidiums überwacht hessenweit 264 gewerbliche Hersteller von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen, 10.490 landwirtschaftliche sowie 773 Handels-Betriebe. Ziel der Kontrolleure ist, dass nur gesunde und rückstandsfreie Lebensmittel in den Umlauf und damit in die Nahrungskette gelangen. Täuschungen im Verkehr mit Futtermitteln, Gesundheits- und Umweltbelastungen gilt es durch gezielte Kontrollen zu verhindern. Hierbei richten die amtlichen Kontrolleure ihr Augenmerk vor allem auf die unerwünschten Stoffe in Futtermitteln. Als solche werden Verunreinigungen bezeichnet, die aus der Umwelt oder dem Herstellungsprozess der Futtermittel stammen. „Schadstoffe können natürlichen Ursprungs sein (Beispiel Mykotoxine) oder aus menschlicher Aktivität stammen, wie zum Beispiel Dioxine, PCB und Blei“, erklärt der Leiter der Amtlichen Futtermittelüberwachung, Helmut Reinhard. „Dioxine und dioxinähnliche Biphenyle sind besonders giftig und langlebig. Über die Nahrung aufgenommen, reichern sie sich im Fettgewebe von Tieren und Menschen an, werden nicht abgebaut und können so die Gesundheit gefährden.“ Zur Durchsetzung der futtermittelrechtlichen Vorschriften verhängten die Beamten im Jahre 2006 insgesamt drei schriftliche Verwarnungen. 18 Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet und an das zuständige Bundesland, welches für die Herstellung des Produktes zeichnet, abgegeben. Wegen des Verdachts einer Straftat – hier wurde am Haltbarkeitsdatum eines Katzenfutters manipuliert – musste die Behörde ein Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgeben. „Insgesamt ist festzuhalten, dass die Futtermittel auch im vergangenen Jahr weit überwiegend den futtermittelrechtlichen Vorschriften entsprachen“, resümiert Regierungsvizepräsident Hans-Otto Kneip und ergänzt: „Auch im Kalenderjahr 2007 wird die Amtliche Futtermittelüberwachung ihren Teil dazu beitragen, dass nur Futtermittel erzeugt und in den Verkehr gebracht werden, die dem Wohl der Tiere und damit auch dem Verbraucher dienen.“