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Schweiz: Transitverbot für Klauentiere bleibt

(lid) – Das geltende Verbot, Klauentiere auf der Strasse durch die Schweiz hindurch zu fahren, bleibt zumindest vorderhand bestehen. Aus Gründen des Tierschutzes hat der Bundesrat das Verbot am 18. April neu in der Tierschutzverordnung verankert. In den Gesprächen mit der EU werde sich die Schweiz für eine Beibehaltung des ursprünglich wegen Tierseuchengefahr erlassenen Verbotes einsetzen, versicherte der Bundesrat zudem.

Ursprünglich hatte er das Verbot aus der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten kippen wollen. In der Vernehmlassung hatte dies jedoch eine Welle des Protests ausgelöst. Der Bauernverband, Suisseporcs, der Schweizer Tierschutz und andere Vereinigungen sind sich einig: Der Tierverkehr sei ein Hauptfaktor bei der Ausbreitung von Tierseuchen.

Ferner will der Bundesrat den gegenseitigen Abbau von grenztierärztlichen Kosten anstreben. Dieser Abbau werde möglich, weil die Schweiz und die EU seit Ende 2006 gleich strenge Tierseuchen- und Lebensmittelbestimmungen im bilateralen Landwirtschaftsabkommen vereinbart hätten.

Die Bestimmungen gegenüber Nicht-EU-Ländern, also bei Importen über Schweizer Flughäfen, werden demgegenüber ab dem 1. Juli 2007 analog den EU-Bestimmungen teilweise verschärft. So dürfen Reisende aus Nicht-EU-Ländern ab Juli grundsätzlich keine Lebensmittel wie Fleisch, Milchprodukte, Honig oder Eier in die Schweiz mitnehmen. Nicht alle Länder weltweit hätten den gleichen sanitarischen Status, hielt der Bundesrat dazu fest.

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