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Mecklenburg-Vorpommern: Stallpflicht für Hausgeflügel wird gelockert

Schwerin (aho) – Der zuständige Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus (SPD) informiert darüber, dass ab Sonntag, den 15. April 2007 die Stallpflicht für Hausgeflügel gelockert wird. Danach kann Nutzgeflügel in weiten Teilen des Landes, in denen in den Wintermonaten die Stallpflicht galt, wieder ins Freiland. Nach Aussage des Ministers ist diese Lockerung möglich, weil in Mecklenburg-Vorpommern seit mehr als einem Jahr keine Fälle des hochpathogenen Geflügelpestvirus H5N1 aufgetreten sind. Lediglich in dem engen Zeitraum vom 8. Februar bis zum 10. April letzten Jahres wurde das Virus bei 194 Wildvögeln, drei Katzen und einem Steinmarder festgestellt; in den meisten Fällen davon auf der Insel Rügen. Zudem hat der Frühjahrsvogelzug in diesem Jahr auf Grund des milden Winters und des anhaltend milden Frühjahrs frühzeitig eingesetzt und geendet.

Auch umfangreiche, ständig weitergeführte Überwachungsuntersuchungen bei Wildvögeln und Hausgeflügel ergaben keine Hinweise auf die Gegenwart des hochpathogenen Geflügelpestvirus H5N1 in der Region. So wurden im Jahr 2006 mehr als 23.000 Proben von Wildvögeln, Hausgeflügel, Säugetieren und Fischen und in diesem Jahr bereits mehr als 2000 Proben auf den Erreger der Geflügelpest untersucht, informiert Dr. Backhaus. Der letzte Nachweis in Deutschland wurde am 3. August 2006 bei einem Schwan im Dresdner Zoo geführt.

„Aus diesen Gründen ist die am Sonntag in Kraft tretende Lockerung vertretbar“, sagte der Minister. „Die Entscheidung hierzu erfolgte in enger Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, Veterinären meines Hauses und des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei sowie Ornithologen des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie nach fachlichen Erwägungen und ornithologischen Gesichtspunkten. In den weiterhin während der Sommermonate ausgewiesenen Risikogebieten ist das Aufstallungsgebot weiter einzuhalten. Insbesondere handelt es sich dabei um Küsten- und Binnengewässerbereiche, in denen auf Grund der Erfahrungen und Beobachtungen der letzten Jahre traditionell brütende, mausernde und übersommernde Wildvögel in hoher Konzentration vorkommen. Diese Risikogebiete werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten öffentlich bekannt gemacht“.

„Obgleich es in Deutschland derzeit eine entspannte Seuchenlage im Hinblick auf Geflügelpest gibt, kann daraus nicht absolut geschlussfolgert werden, dass es kein Risiko der Einschleppung des Geflügelpestvirus in Nutzgeflügelbestände mehr gibt“, betonte Minister Dr. Backhaus. „Ich muss die Halter von Geflügel, die die Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, deshalb auf ihre hohe Verantwortung bei der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen hinweisen. Hierzu gehört insbesondere, dass unklare Krankheits- bzw. Todesfälle von Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abgeklärt werden müssen, Wildvögel keinen Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen haben und Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben. Bei Verdachtsfällen ist in jedem Fall das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren.“

„Bisher ist es in Mecklenburg-Vorpommern gelungen, das Virus von den Hausgeflügelbeständen fernzuhalten. Das soll auch in Zukunft so bleiben“, so der Minister. „Deshalb kann ich nicht oft genug meinen Appell zur Vorsorge und nötigen Umsichtigkeit an die Geflügelhalter richten“.

Ebenso macht der Minister auf die im Zeitraum vom 15. März bis 31. Mai jeden Jahres bestehende Untersuchungspflicht für Halter von Geflügel in Freilandhaltung zur gewerblichen Zucht beziehungsweise ab einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren aufmerksam.

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