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Baden-Württemberg Stallpflicht für Nutzgeflügel kann gelockert werden

Stuttgart (aho) – „Das Freilandverbot für Nutzgeflügel kann in sogenannten Risikogebieten ab Montag (2. April) wieder gelockert werden. Da in Baden-Württemberg seit fast einem Jahr keine Fälle des hochpathogenen Vogelgrippevirus H5N1 aufgetreten sind und aufgrund des in diesem Frühjahr frühzeitig einsetzenden Vogelrückzuges, werden die Risikogebiete von bisher 1.000 Meter wieder auf 500 Meter Abstand zu den betroffenen Gewässern reduziert“, informierte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (29. März) in Stuttgart. Die bisher vorliegenden umfangreichen Monitoringergebnisse bei Wildvögeln und Nutzgeflügel in Baden-Württemberg sowie die warme Witterung hätten zu einer neuen Risikobewertung geführt. Diese vertretbare Lockerung der sogenannten Biosicherheitsmaßnahme erfolge in enger Abstimmung mit den Bodenseeanrainern Bayern, Österreich und der Schweiz.

Entgegen der völligen Aufhebung der Aufstallungspflicht in der Schweiz ist die Beibehaltung des Risikogebietes in Abstimmung mit dem Nationalen Referenzlabor für Geflügelpest (Friedrich Löffler Institut ( FLI ) in Riems , Insel Rügen) sowie aufgrund der bestehenden Rechtslage in Deutschland weiterhin erforderlich.

„Trotz der derzeit entspannten Vogelgrippesituation in Westeuropa sind die Halter von Geflügel dennoch aufgefordert, auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Insbesondere unklare Krankheits- bzw. Todesfälle von Geflügel sind diagnostisch auf Geflügelpest abzuklären beziehungsweise dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen“, betonte der Minister die hohe Verantwortung der Geflügelhalter.

Auf die im Zeitrahmen vom 15. März bis einschließlich zum 31. Mai jeden Jahres bestehende Untersuchungspflicht für Geflügel in Freilandhaltung zur gewerblichen Zucht beziehungsweise ab einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren wurde nochmals hingewiesen (Geflügelpestverordnung).

„Die intensiven Monitoringuntersuchungen in Baden-Württemberg werden auch im laufenden Jahr fortgeführt. Mit unserem bundesweit bislang einzigen Forschungsprogramm „Wildvögel und Vogelgrippe“ mit landesspezifischer Ausrichtung werden in den kommenden zwei Jahren Ergebnisse erwartet, die künftig noch bessere, risikoorientierte Schutz- und Überwachungsmaßnahmen gegen die Vogelgrippe in Baden-Württemberg ermöglichen sollen“, erläuterte Hauk.

Im Jahr 2006 wurden in Baden-Württemberg landesweit insgesamt 7.223 Wildvögel untersucht, von denen insgesamt 19 H5N1-hochpathogen waren. Im gleichen Zeitraum wurden insgesamt 5.807 Stück Nutzgeflügel und gehaltene Vögel anderer Arten mit negativem Ergebnis auf Geflügelpest untersucht. Die bislang letzten beiden bestätigten Fälle von H5N1 in Baden-Württemberg stammten von zwei Wildenten aus dem Kreis Sigmaringen und wurden am 19. April 2006 diagnostiziert.

Im laufenden Jahr 2007 wurden in Baden-Württemberg insgesamt 464 Wildvögel und 714 Stück Nutzgeflügel beziehungsweise Tiere aus Hobby oder Zoos allesamt mit negativem Ergebnis auf Geflügelpest untersucht (Stand: 28. März 2007).

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