Landkreis Karlsruhe: Schutzmaßnahmen gegen Blauzungenkrankheit werden verschärft
Karlsruhe (aho) – Nachdem sich die Blauzungenkrankheit in Rheinland Pfalz weiter ausgebreitet hat, entfallen ab sofort die erleichterten Bedingungen, unter denen Wiederkäuer aus dem Restriktionsgebiet – so auch aus dem Landkreis Karlsruhe – in nicht reglementierte Gebiete verbracht werden dürfen. Bisher durften beispielsweise Kälber, die nach dem 10.12.2006 geboren wurden ohne Untersuchung aus einem Restriktionsgebiet herausgebracht werden. Dies ist nun nicht mehr möglich. Darauf weist das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen im Landratsamt Karlsruhe aktuell hin.
Sollen Wiederkäuer aus dem Landkreis Karlsruhe in ein nicht reglementiertes Gebiet verbracht werden, gelten wieder die ursprünglichen Auflagen. So müssen beispielsweise Schlachttier – transporte verplombt werden, bei Nutztiertransporten sind je nach vorgesehenem Transportdatum die Behandlung der Tiere mit einem Insektizid und Blutuntersuchungen notwendig. Bei Fragen zu den genauen Bedingungen, unter denen Wiederkäuer aus dem Beobachtungsgebiet transportiert werden können, steht das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter der Telefonnummer 0721/9366860 zur Verfügung.