Stadt Duisburg: Geflügel muss weiter im Stall bleiben
Duisburg (aho) – Die zunächst bis zum 28. Februar befristete Geltungsdauer der Geflügel- Aufstallungsverordnung wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verlängert. Wie das Veterinäramt von Duisburg mitteilt, muss im Stadtgebiet Duisburgs Geflügel – Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse – bis zum 31. März weiter in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen (einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das seitliche Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung) gehalten werden. Die gute Nachricht für Freunde des Federviehs: Ab 1. April wird im Stadtgebiet Duisburg Freilandhaltung möglich. Ausgenommen ist der Bereich der Rheinaue Walsum (Rhein, Nordhafen Walsum, Bahnlinie, Stadtgrenze zu Dinslaken).
Von Wissenschaftlern wird das Risiko einer Infektion von Nutzgeflügelbeständen mit erheblichen, wirtschaftlichen Folgen weiterhin als hoch eingestuft, nachdem in den letzten Wochen in Ungarn und Großbritannien Neuausbrüche von Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen zu verzeichnen waren. Als Konsequenz des Ausbruchs in Großbritannien wurde auch in den Niederlanden das aufgehobene Stallgebot für kommerzielle Haltungen wieder in Kraft gesetzt.