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Rheinland-Pfalz: Einschränkungen wegen Blauzungenkrankheit gelockert

Koblenz (aho) – Weil die Überträger-Insekten für das Virus der Blauzungenkrankheit bei Kälte nicht aktiv sind, wurden die Einschränkungen für Tierhalter durch eine tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes (LUA) Koblenz für die Winterzeit gelockert.

Im 20-Kilometer-Gebiet stehen Wiederkäuer nach wie vor unter behördlicher Beobachtung; sie müssen jedoch nicht mehr mit Insektiziden behandelt werden. Transporte sind nur dann genehmigungspflichtig und bedürfen einer serologischen Untersuchung der Tiere, wenn sie aus dem 20-Kilometer-Gebiet ins 150-Kilometer-Gebiet führen. Bei Wiederkäuern, die nach dem 1. Dezember geboren wurden, ist keine Untersuchung notwendig. Schlachttiere dürfen ohne Genehmigung ins 150-Kilometer-Gebiet gebracht werden.

Das Virus wurde seit dem Ausbruch Ende September 2006 in 81 rheinland-pfälzischen Betrieben nachgewiesen. Betroffen waren 75 Rinderhalter und sechs Schafhalter. Sie liegen in den Kreisen Altenkirchen, Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Neuwied, Trier-Saarbrug, Vulkaneifel, im Westerwaldkreis, im Rhein-Hunsrück-Kreis, im Rhein-Lahn-Kreis und in der Stadt Koblenz.

Um einschätzen zu können, wie weit sich das Virus in Deutschland verbreitet hat und ob das Virus im Frühjahr wieder auftritt, läuft zurzeit in den von der Blauzungenkrankheit betroffenen Gebieten ein so genanntes Monitoring bei Wild- und Nutztieren.

Das Wildtier-Monitoring wurde vorerst abgeschlossen: Vom 16. Oktober 2006 bis 15. Januar 2007 wurden in Rheinland-Pfalz von 182 erlegten Wildtieren (hauptsächlich Reh- und Rotwild) aus 15 Landkreisen Proben genommen. Die Untersuchungen im LUA ergaben keinen positiven Befund.

Beim Nutztier-Monitoring geht es ausschließlich um Rinder. Bis Oktober diesen Jahres werden im 20-Km-Gebiet – es umfasst das ganze nördliche Rheinland-Pfalz – in 70 Betrieben ausgewählte Tiere alle vier Wochen beprobt, im 150-Kilometer-Gebiet -es umfasst alle Teile des Landes Rheinland-Pfalz, die nicht in einer 20-km-Zone liegen – werden etwa 2300 Proben aus 116 Beständen untersucht.

Zum 20-km-Gebiet gehören jetzt:

Das ganze Gebiet der Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bernkastel- Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Vulkaneifel, Mayen-Koblenz, Neuwied der Rhein-Hunsrück-Kreis, der Rhein-Lahn-Kreis, Westerwaldkreis.

Die kreisfreien Stadt Trier und Koblenz.

Im Landkreis Bad Kreuznach die Verbandsgemeinde Stromberg, die Verbandsgemeinde Rüdesheim nördlich der B 41, die Verbandsgemeinde Bad Sobernheim nördlich der B 41 und die Verbandsgemeinde Kirn-Land nördlich der B41.

Im Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Schweich, Hermeskeil, Kell, Ruwer. Aus der Verbandsgemeinde Konz die Ortsgemeinden Kanzem, Oberbillig, Pellingen, Tawern, Wasserliesch, Wawern Wiltingen und die Stadt Konz. Aus der Verbandsgemeinde Saarburg die Ortsgemeinden Ayl, Fisch, Freudenburg, Irsch, Kastel-Staadt, Mannebach, Ockfen, Schoden, Serrig, Taben-Rodt, Trassemund die Stadt Saarburg. Aus der Verbandsgemeinde Trier-Land die Ortsgemeinden Franzenheim Hockweiler und Igel.

Im Landkreis Mainz-Bingen die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe.

Im Landkreis Birkenfeld die Verbandsgemeinde Rhaunen sowie aus der Verbandsgemeinde Birkenfeld die Ortsgemeinden Achtelsbach und Brücken.

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