NRW: Neue Legehennen-Verordnung löst Investitionen aus
Berlin / Düsseldorf (aho) – Die neuen Vorgaben für die Haltung von Legehennen in der geänderten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind von den nordrhein-westfälischen Geflügelhaltern dankbar aufgenommen worden. Darauf hat Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg heute auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin hingewiesen. Ãœber 90 Prozent der Betriebe in NRW mit mehr als 500 Legehennen wollen in den nächsten beiden Jahren ihre herkömmliche, in Zukunft nicht mehr zulässige Käfighaltung auf die tierschutzgerechte Boden- oder Kleingruppenhaltung umstellen.
„Die Zahlen zeigen eindrucksvoll, dass die von der NRW-Landesregierung gemeinsam mit Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern initiierte Änderung der nicht praxisgerechten rot-grünen Haltungsvorgaben für Legehennen dringend notwendig war“, erklärte Uhlenberg. Mit der Neuregelung konnte verhindert werden, dass die Eierproduktion aus Nordrhein-Westfalen und aus Deutschland abwandert. In den nächsten Jahren werden allein in NRW mehr als 500 Legehennenhalter kräftig in die Zukunft investieren. Insgesamt werden Stallanlagen für fast 3 Millionen Legehennen umgerüstet oder neu geschaffen. Uhlenberg erwartet ein Investitionsvolumen von mehr als 50 Millionen Euro. „Der Einsatz für die Verzahnung von Tierschutz und Wettbewerbsfähigkeit hat sich gelohnt“, sagte der Minister.
Nach einem Besuch der Aussteller aus Nordrhein-Westfalen in Berlin kündigte Uhlenberg an, den kooperativen Politikansatz der Landesregierung in der Agrarpolitik fortzusetzen. „Soviel Ordnungsrecht wie nötig, soviel Kooperation wie möglich. Uns geht es darum, die berechtigten Belange von Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz mit den wirtschaftlichen Interessen der Landnutzer in Einklang zu bringen. Dies ist uns in den vergangenen anderthalb Jahren gut gelungen“, erläuterte der Minister. „Die Novellierung der Düngeverordnung, die Änderung des Landschaftsgesetzes und die von Nordrhein-Westfalen angestoßene Änderung des Gesetzes über die die Umweltverträglichkeitsprüfung, mit der die Genehmigung von Tierhaltungsanlagen erleichtert werden soll, sind dafür gute Beispiele.“
In den kommenden Monaten werde die EU-Agrarpolitik wieder stark im Vordergrund stehen. Die Debatte über Änderungen an der EU-Agrarreform von 2003 im Rahmen des für 2008 vorgesehenen so genannten „Gesundheitschecks“ ist bereits angelaufen. Die EU habe für die Direktzahlungen ein extrem bürokratisches System geschaffen, das dringend vereinfacht werden müsse. Für den NRW-Landwirtschaftsminister sind folgende sechs Punkte von zentraler Bedeutung:
1. Ersatzlose Streichung der Flächenstilllegung.
2. Abschaffung der Sonderregelung für die Ausgleichszahlungen von Flächen, die mit Obst, Gemüse und Kartoffeln bestellt sind.
3. Ersetzen des 10-Monats-Zeitraums, den ein Landwirt für den Erhalt der Flächenprämie nachweisen muss, durch eine Stichtagsregelung
4. Drastische Vereinfachung der Prämienregelungen für den Anbau nachwachsender Rohstoffe und Energiepflanzen.
5. Einführung einer Mindestantragsfläche als Bagatellgrenze für die Gewährung der Direktzahlungen.
6. Vereinfachungen beim Kontrollsystem Cross Compliance.
Darüber hinaus müssen die Weichen für das endgültige Auslaufen der Milchquotenregelung möglichst kurzfristig gestellt werden, damit die Landwirte dies bei ihren Investitionsplänen berücksichtigen können. Mit der Quotenregelung ist es nach Auffassung von Uhlenberg nicht gelungen, die Mengen effektiv zu begrenzen und die Preise zu stabilisieren. Sie müsse deshalb 2014/15 abgeschafft werden.