Main-Tauber-Kreis: Weitere Gemeinden wegen Blauzungenkrankheit in Beobachtungszone
Bad Mergentheim (aho) – Nach einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Hessen fallen im Main-Tauber-Kreis nun auch Assamstadt, Bad Mergentheim, Igersheim, Weikersheim und Wittighausen in die Beobachtungszone, die in einem Radius von 150 Kilometer um den Seuchenort gebildet wird. Bisher zählten wegen zuvor aufgetretener Fälle bereits die Städte und Gemeinden Ahorn, Boxberg, Freudenberg, Großrinderfeld, Grünsfeld, Königheim, Külsheim, Lauda-Königshofen, Tauberbischofsheim, Werbach und Wertheim zum Beobachtungsgebiet. Nicht in die Beobachtungszone fallen unter den Städten und Gemeinden des Main-Tauber-Kreises damit nur noch Creglingen und Niederstetten.
Innerhalb der Restriktionszone dürfen Hauswiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen) ohne Auflagen transportiert werden. Für das Verbringen aus der Restriktionszone gelten jedoch strenge Auflagen. Schlachttiere dürfen nur in vom Veterinäramt plombierten Fahrzeugen transportiert werden. Der Transport muss mindestens einen Tag vor dem Transport angemeldet werden. Zucht- und Nutztiere müssen vor dem Verbringen mit einer Blutprobe auf die Blauzungenkrankheit untersucht worden sein. Das Kreisveterinäramt betont, dass die Einschränkungen nur für Wiederkäuer gelten und nicht für Schweine, Pferde oder andere Haustiere. Tiere, die nach dem 1. Dezember 2006 geboren sind, dürfen bis auf Weiteres ohne weitere Untersuchungen aus dem Beobachtungsgebiet in andere Betriebe verbracht werden.
Die Krankheit ist auf den Menschen nicht übertragbar; Milch und Fleisch können weiterhin bedenkenlos verzehrt werden. Die Bedeutung der Erkrankung liegt in den wirtschaftlichen Auswirkungen infolge des Verbringungsverbotes von Wiederkäuern aus den sehr groß angelegten Restriktionsgebieten und der Untersagung des Handels innerhalb der Europäischen Union für Wiederkäuer und deren Sperma, Eizellen und Embryonen.