Vogelgrippe: Vorbeugemaßnahmen in Schleswig-Holstein weiterhin in Kraft
Kiel (aho) – Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume von Schleswig-Holstein weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass in bestimmten Landesteilen nach wie vor die Freilandhaltung von Geflügel verboten ist. Das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems hält dies für weiterhin geboten, um dem Risiko eines Eintrags des Virus der Vogelgrippe (Subtyp H5N1) in Risikobereichen wirksam entgegenzutreten.
Betroffen sind insbesondere Gebiete in der Nähe zu großen Oberflächengewässern (Küsten und große Binnengewässer). Hierdurch soll verhindert werden, dass in Schleswig-Holstein nach Kontakt infizierter Wildvögel mit Hausgeflügel umfänglich Tötungsmaßnahmen eingeleitet werden müssten. Über die jeweilige Betroffenheit geben die Veterinärbehörden der Kreise und kreisfreien Städte Auskunft.
Die Risikolage für Deutschland wird regelmäßig durch das Friedrich- Loeffler-Institut neu bewertet. Zusätzlich hat das Landwirtschaftsministerium eine fachliche Neubewertung der Risikogebiete in Schleswig-Holstein veranlasst, deren Ergebnis im Februar 2007 erwartet wird.