Wild-Schweinepest greift von Euskirchen auf Rhein-Sieg-Kreis über
Siegburg (aho) – Bei einem am 30.12.2006 in Rheinbach erlegten Wildschwein-Frischling wurde am 10.01.2007 im Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Krefeld eine Infektion mit dem Erreger der Schweinepest nachgewiesen.
Nachdem bereits am 26.10.2006 im benachbarten Kreis Euskirchen die Schweinepest bei Wildschweinen ausgebrochen war – inzwischen wurde dort der Erreger bei 39 Tieren nachgewiesen – ist trotz intensiver Bemühungen der Jäger und des Kreisveterinäramtes die Tierseuche in den Rhein-Sieg-Kreis gelangt. Der letzte positive Fall von Wildschweinpest wurde im Rhein-Sieg-Kreis in 2002 nachgewiesen.
Die bereits seit Monaten geltenden Schutzmaßnahmen zum Schutze der Hausschweine vor einer Infektion mit dem Erreger bleiben im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis daher weiter bestehen. Jeder Transport von Hausschweinen innerhalb des unverändert fortbestehenden gefährdeten Bezirks bedarf auch zukünftig einer veterinärbehördlichen Genehmigung. Voraussetzung hierfür sind tierärztliche Untersuchungen der Tiere und Blutuntersuchungen. Intensive Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen bleiben vorgeschrieben.
Die Jäger sind aufgefordert in ihren Bemühungen nicht nachzulassen und insbesondere Frischlinge, also unter einem Jahr alte Tiere, die für eine Infektion besonders empfänglich sind, zu erlegen. Alle erlegten Wildschweine sind der Wildsammelstelle Rheinbach zuzuführen. Alle Tierkörperteile müssen unschädlich über die Sammelstelle beseitigt werden. Erlegte Wildschweine dürfen erst dann einer Verwertung zugeführt werden, wenn ein negatives Untersuchungsergebnis hinsichtlich des Schweinepesterregers vorliegt.
Die Schweinepest ist eine ansteckende, fieberhaft verlaufende, virusbedingte Seuche. Sie kann Haus- und Wildschweine befallen. Für Menschen und andere Haustiere ist sie ungefährlich.