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Tierbestände bis 17. Januar melden

L P D – Spätestens bis zum 17. Januar müssen die Bauern der Tierseuchenkasse ihre am Stichtag 3. Januar vorhandenen Viehbestände melden. Auf diese Frist weist das Landvolk Niedersachsen hin. Die Pflicht zur Meldung gilt für alle Tierhalter; wer bei der Tierseuchenkasse noch nicht erfasst ist und deshalb keine Meldekarte erhalten hat, muss selbst seinen Bestand anzeigen. Von der Meldepflicht ausgenommen sind lediglich die Rinderhalter. Ihre Daten werden direkt aus der zentralen HI-Tier-Datenbank übernommen. Für sie gilt in diesem Jahr eine noch stärkere Differenzierung bei den Beiträgen. Damit sollen die Sanierungsbemühungen derjenigen Rinderhalter forciert werden, deren Bestände noch nicht BHV1-frei sind, einem Herpesvirus bei Rindern. Sie müssen pro Tier acht Euro zahlen, während der Beitrag für die freien Betriebe auf drei Euro gesenkt wird. Die Tierseuchenkasse ist für die Tierhalter eine Pflichtversicherung der Bestände für den Seuchenfall, außerdem werden Vorsorgemaßnahmen zur Sanierung der Bestände gefördert sowie die Tierkörperbeseititung von verendeten oder tot geborenen Tieren mitfinanziert. Entsprechend den EU-Vorschriften müssen die Bauern allerdings seit dem vergangenen Jahr zusätzlich zu den bereits an die Tierseuchenkasse entrichteten Beiträgen eine Eigenbeteiligung zahlen.

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