Neue Regelung für die Haltung von Legehennen gilt am 1. Januar
Saarbrücken / Lebach (aho) – Landwirtschaftliche Betriebe, die Legehennen in Käfighaltung halten, haben noch bis zum 15. Dezember die Gelegenheit zu entschieden, ob und wie sie ihr Stallsystem umstellen. Darauf weist jetzt das Saarländische Umweltministerium hin. Bis zum 15. Dezember 2006 nämlich sind alle Landwirtschaftlichen Betriebe laut der Hennenhaltungsverordnung verpflichtet, für die Eierproduktion ihr neues Tierhaltungskonzept vorzulegen.
Mit dem Inkrafttreten der zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung steigt Deutschland mit dem Ablauf diesen Jahres offiziell aus der konventionellen Käfighaltung von Legehennen aus. Die neue Verordnung sieht als künftige Haltungsform für Legehennen die so genannte Kleinvoliere als Kleingruppenhaltung vor.
Legehennenbetriebe, die ihre Tiere bisher in Käfigen halten und künftig auf die Kleingruppenhaltung in Kleinvoliere ausweichen wollen, müssen ein verbindliches Umbaukonzept bis zum 15. Dezember 2006 offiziell eingereicht haben. Erst damit wird die Weiternutzung vorhandener Käfige bis zum 31. Dezember 2008 möglich. Adressat für die Einreichung des verbindlichen Umbaukonzeptes im Saarland ist das Amt für Landentwicklung, 66822 Lebach, Dörrenbachstraße 2, Telefon: 0 68 81/50 0-0.
Die Anforderungen für die Tierhaltung in den Kleinvolieren, die die Landwirtschaftlichen Betriebe künftig beachten müssen, umfassen eine Reihe von Änderungen: So beträgt die Gesamtmindestfläche pro Gruppe 2,50 Quadratmeter. Jede Henne muss dabei über eine nutzbare Fläche von wenigstens 800 Quadratzentimeter verfügen. Übersteigt das Durchschnittsgewicht der Tiere einen Mittelwert von zwei Kilogramm, so sind 900 Quadratzentimeter verbindlich vorgeschrieben. Auch die Höhe der Kleinvolieren wird neu festgeschrieben. Die Höhe einer Haltungseinrichtung muss an der Seite, an der der Futtertrog angebracht ist, mindestens 60 Zentimeter betragen und darf an keiner Stelle über der Fläche niedriger als 50 Zentimeter sein. Ebenfalls neu sind die Bestimmungen zu Einstreubereich, zum Gruppennest und zu den Sitzstangen. Nähere Informationen zur neu in Kraft getretenen Verordnung finden Sie im Internet.
Um die Investitionen der landwirtschaftlichen Betriebe bei der Umstellung auf alternative Haltungsformen für Legehennen finanziell zu unterstützen, bieten Bund und Länder entsprechende Förderprogramme an:
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft fördert über das Bundesprogramm „Tiergerechte Haltungsverfahren“ Investitionen zur Umstellung auf alternative Haltungsformen für Legehennen. Das Programm richtet sich an alle Hennenhaltenden Betriebe, ungeachtet der Rechtsform und des Viehbesatzes. Die Förderung wird in Form einer Zinsverbilligung (bis 3 %) für Kapitalmarktdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank gewährt.
Förderungsfähig sind Investitionen zur Umstellung bestehender Haltungseinrichtungen für Legehennen auf die Anforderungen der zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, wenn damit keine Erhöhung der Produktionskapazität verbunden ist.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm
Für kleine und mittlere Legehennenbetriebe könnte das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (ASP) der Länder von Interesse sein. Es richtet sich in erster Linie an Betriebe, die auf besonders tiergerechte Haltungsformen umstellen wollen.
Mit den Fördermöglichkeiten soll ein Anreiz für die Boden- und Freilandhaltung geschaffen werden. In Fortführung der gegenwärtigen Fördermöglichkeiten ist ab 2007 eine Förderung von bis zu 25 Prozent der Investitionskosten geplant. Bei der Installation von besonders tiergerechten Haltungsverfahren können sogar bis zu 30 Prozent übernommen werden. Ansprechpartner im Saarland ist hierfür das Amt für Landentwicklung, Dörrenbachstraße 2, 66822 Lebach, Telefon: 0 68 81/50 0-0.