Rheinland-Pfalz: Blauzungenkrankheit in 55 Betrieben nachgewiesen
Koblenz (aho) – Die Blauzungenkrankheit breitet sich weiter in Rheinland-Pfalz aus. Laut Landesuntersuchungsamt (LUA) wurde das Virus seit dem Ausbruch Ende September in 55 Betrieben nachgewiesen. Sie liegen in den Kreisen Altenkirchen, Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Daun, Neuwied, Trier-Saarbrug, im Westerwaldkreis, im Rhein-Hunsrück-Kreis, im Rhein-Lahn-Kreis und in der Stadt Koblenz. Die betroffenen Betriebe stehen unter behördlicher Beobachtung.
Im Rahmen eines Monitorings werden zurzeit in ausgesuchten Gebieten des Landes sowohl bei Haus- als auch bei Wildwiederkäuern Stichproben entnommen und im LUA auf Blauzungenkrankheit untersucht.
Innerhalb der 20-Kilometer-Gebiete (siehe Seite 2) stehen alle Betriebe unter behördlicher Beobachtung, Wiederkäuer müssen regelmäßig klinisch untersucht werden.
Wegen der besonderen Aktivitäten der Insekten, die die Krankheit übertragen, müssen Wiederkäuer mit Insektiziden behandelt und eine Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang im Stall gehalten werden. Ausnahmen von der Stallpflicht sind möglich.
Tiertransporte unterliegen nationalen und EU-rechtlichen Bestimmungen. Über die genauen Regelungen und die unterschiedlichen Beschränkungen für unterschiedliche Nutzungsrichtungen und Bestimmungsgebiete können sich Tierhalter bei der zuständigen Behörde vor Ort (Kreisverwaltung bzw. Verwaltung der kreisfreien Stadt) informieren.
Den Tierhaltern wird außerdem empfohlen, auch in der 150-Kilometer-Zone – sie umfasst das komplette Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz, das nicht in einer 20-km-Zone liegt – alle Wiederkäuer mit Insektiziden zu behandeln, um eine Infektion der Tiere mit dem Blauzungenvirus durch die stechenden Insekten zu verhindern.
Zum 20-km-Gebiet gehören jetzt:
Das ganze Gebiet der Kreise Altenkirchen, Neuwied, Ahrweiler, Daun, Mayen-Koblenz, Cochem-Zell, Bernkastel-Wittlich, die Kreisfreie Stadt Koblenz, der Rhein-Lahn-Kreis, der Rhein-Hunsrück-Kreis und der Westerwaldkreis.
Im Landkreis Bitburg-Prüm die Verbandsgemeinden Arzfeld, Kyllburg und Prüm sowie aus Verbandsgemeinde Bitburg-Land die Ortsgemeinden Heilenbach, Schleid, Seffern, Sefferweich, Ehlenz, Oberweiler, Bickendorf, Fließem, Nattenheim, Wiersdorf, Ließem, Biersdorf am See, Hamm, Echtershausen und Niederweiler.
Im Landkreis Bad Kreuznach die Verbandsgemeinde Stromberg, die Verbandsgemeinde Rüdesheim nördlich der B 41, die Verbandsgemeinde Bad Sobernheim nördlich der B 41 und die Verbandsgemeinde Kirn-Land nördlich der B41.
Im Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Schweich, Hermeskeil, Kell, Ruwer. Aus der Verbandsgemeinde Konz die Ortsgemeinden Kanzem, Oberbillig, Pellingen, Tawern, Wasserliesch, Wawern Wiltingen und die Stadt Konz. Aus der Verbandsgemeinde Saarburg die Ortsgemeinden Ayl, Fisch, Freudenburg, Irsch, Kastel-Staadt, Mannebach, Ockfen, Schoden, Serrig, Taben-Rodt, Trassemund die Stadt Saarburg. Aus der Verbandsgemeinde Trier-Land die Ortsgemeinden Franzenheim Hockweiler und Igel.
Die Kreisfreie Stadt Trier
Im Landkreis Mainz-Bingen die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe.
Im Landkreis Birkenfeld die Verbandsgemeinde Rhaunen sowie aus der Verbandsgemeinde Birkenfeld die Ortsgemeinden Achtelsbach und Brücken.