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Kreis Soest: Dritter Fall von Blauzungenkrankheit bestätigt

Soest (aho) – Das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostsee-Insel Riems, hat am Freitag, 13. Oktober 2006, den dritten Fall von Blauzungenkrankheit im Kreis Soest bestätigt. Das erkrankte Rind stammt aus einem Bestand in Lippetal-Lippborg.

Der zweite Fall, ein Rind aus Welver-Illingen, war bereits am Freitag, 6. Oktober, bestätigt worden. Er stand in einem engen räumlichen Zusammenhang mit der Erkrankung des ersten Rindes im Kreis Soest. Für dieses Tier aus Welver-Scheidingen war am 18. September die endgültige Diagnose Blauzungenkrankheit gestellt worden.

Mit dem Auftreten des Falls in Lippetal-Lippborg ist der gesamte Kreis Soest zum Gefährdungsgebiet erklärt worden, also auch der Ostkreis, der bisher zum Beobachtungsgebiet gehörte. Der Transport von Wiederkäuern im Gefährdungsgebiet unterliegt Beschränkungen. So ist das Verbringen von Schlacht-, Zucht- und Nutztieren innerhalb des Gefährdungsgebiets nur mit Genehmigung des Veterinäramts möglich. Schlachttiere dürfen aus dem Gefährdungsgebiet nur dann in das Beobachtungsgebiet (ganz NRW und angrenzende Gebiete) gebracht werden, wenn die Tiere frei von Symptomen sind und der Transport dem Veterinärdienst angezeigt wurde.

Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Veterinärdienstes der Kreisverwaltung Soest, weist besonders darauf hin, dass Wiederkäuer nachts entweder aufzustallen oder mit Insektiziden zu behandeln seien.

Im Kreis Soest gibt es 40.000 Rinder sowie 16.000 Schafe und Ziegen.

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