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Vogelgrippe: Die Schweiz trifft vorbeugende Massnahmen

Bern (aho) – Die Schweiz hat heute beschlossen, vorbeugende Massnahmen zu treffen, um das einheimische Geflügel vor der Vogelgrippe zu schützen. Wie das Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz (BVET) mitteilt, ist ab kommendem 15. Oktober die Freilandhaltung im Umkreis von einem Kilometer um die grösseren Seen und Flüsse im Mittelland verboten. Zudem wird die Überwachung der Wildvögel fortgesetzt.

Wie das BVET mitteilt, haben die Erfahrungen des letzten Winters gezeigt, dass die Vogelgrippe vorwiegend bei Wasservögeln an den grossen Seen aufgetreten ist. Gestützt auf diese Erkenntnis hat die Schweiz heute vorbeugende Massnahmen getroffen, die auf die Gebiete ausgerichtet, in denen das Virus H5N1 am ehesten wieder auftaucht: Orte mit besonders vielen Wasservögeln. Es handelt sich laut BVET um rund 20 Gebiete an Seen und Flussläufen im Schweizer Mittelland.

In den bezeichneten Regionen ist die Freilandhaltung ab 15. Oktober 2006 untersagt. Dies gilt ebenso für Geflügelmärkte und – ausstellungen. Das Verbot der Freilandhaltung betrifft sowohl Nutz- wie Rassegeflügel. Die betroffenen Geflügelhalter werden von den kantonalen Veterinärämtern informiert. Diese vorbeugenden Massnahmen sind für die Wintermonate geplant, in denen sich die ziehenden Wasservögel in der Schweiz aufhalten; d.h. bis 30. April 2007. Die Situation wird laufend beobachtet. Die Massnahmen können bei Bedarf verschärft oder auch früher aufgehoben werden.

Die Überwachung der Wildvögel geht laut BVET weiter. Im kommenden Winter werden lebende Vögel am Boden- und Sempachersee sowie in den Bolle di Magadino im Tessin untersucht. Rund um den Neuenburgersee und den Genfersee werden zudem alle Wasservögel beprobt, die bei der traditionellen Jagd erlegt werden. Und wie im letzten Winter werden alle verdächtigen verendeten Vögel aus der ganzen Schweiz untersucht.

Neben den Wildvögeln spielen legale oder illegale Importe von Geflügel oder Geflügelfleisch bei der Ausbreitung der Vogelgrippe eine wichtige Rolle. Die vorbeugenden Massnahmen gegen diese Gefahr bleiben in Kraft: Einfuhren aus Ländern mit Vogelgrippe sind verboten und Reisende werden an den Flughäfen über ihre entsprechenden Pflichten informiert.

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