Blauzungenkrankheit bei einem Rind im Kreis Unna aufgetreten
Krefeld / Unna (aho) – Das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt Krefeld hat am Dienstag, 26. September, einen Fall von Blauzungenkrankheit im Kreis Unna bestätigt. Das erkrankte Rind stammt aus einem Bestand in Fröndenberg-Frömern.
Der zuständige Hoftierarzt hatte dem Kreis Unna schon vorher erste Symptome, die auf den Ausbruch der Viruserkrankung hin deuteten, mitgeteilt. Danach war die betroffene Tierhaltung sofort gesperrt worden. Das NRW-Landwirtschaftsministerium wird nach der amtlichen Bestätigung so genannte Gefährdungsgebiet auf den gesamten Kreis Unna ausdehnen. Seit einem Fall von Blauzungenkrankheit im Kreis Soest in der letzten Woche gehören die Stadt Hamm und der Kreis Unna mit Ausnahme der Städte Lünen, Werne und Selm bereits zu diesem Gefährdungsgebiet.
Im Kreis Unna gibt es derzeit 16.700 Rinder, 8.500 Schafe und 280 Ziegen.
Für Transporte von Tierprodukten, insbesondere von Fleisch, gibt es keine Einschränkungen. „Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden“, betont Dr. Anja Dirksen von der auch für die Stadt Hamm zuständigen Kreisveterinärbehörde Unna.
Für das Gefährdungsgebiet gelten zurzeit folgende Regelungen:
1. Alle Tiere stehen unter behördlicher Beobachtung.
2. Die Tiere sind grundsätzlich täglich von 18 Uhr bis 7 Uhr des Folgetages aufzustallen.Das Aufstallungsgebot gilt nicht, wenn die empfänglichen Tiere sowie deren Ställe oder deren sonstige Standorte mit zugelassenen Insektiziden entsprechend den Empfehlungen des Herstellers behandelt werden.Wanderschafherden haben am derzeitigen Standort zu bleiben.
3. Der Transport von Schlacht-, Zucht- und Nutzvieh unterliegt in diesem Bereich bestimmten Bedingungen.