Geflügelpest: Aufstallungspflicht gilt wieder ab 1. Oktober
Duisburg (aho) – Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat im Mai dieses Jahres die Geflügel-Aufstallungsverordnung erlassen. Wie die Stadt Duisburg informiert, wurde die Geltungsdauer nunmehr mit der Verordnung vom 10.07.2006 bis zum 27.02.2007 verlängert.
Mit Beginn des Herbstes und des Vogelzuges an den Niederrhein ist das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest neu zu bewerten. Der jüngste Fall von Geflügelpest im Dresdener Zoo sowie die weltweite Situation unter Berücksichtigung der sich überschneidenden Flugrouten der verschiedenen Zugvögel lassen befürchten, dass der Erreger über die hier überwinternden Arktischen Gänse, Enten und andere Vogelarten in hiesige Vögelbestände eingeschleppt werden könnte. Bei der Festlegung der Wildvogelrastgebiete wurde die selbe Gebietskulisse verwendet, die das Land NRW 2005 für die damalige landesrechtliche Geflügelpestschutzverordnung ausgewiesen hatte. Somit gilt im gesamten Stadtgebiet von Duisburg wieder ab 1.Oktober 2006 die Aufstallungspflicht.
Dies bedeutet, dass Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse gemäß § 1 der Geflügelaufstallungs- VO in geschlossenen Ställen oder einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das seitliche Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (sogenannte Schutzvorrichtung) zu halten sind.