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Mehr Transparenz beim Kauf von Kalbsfleisch

Brüssel/Berlin (aho/lme) – Die EU-Kommission will die Bedingungen für die Vermarktung von Kalbsfleisch klarer regeln. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission müssen für dieses Fleisch in den einzelnen Mitgliedstaaten feststehende Verkehrsbezeichnungen verwendet und das Schlachtalter der Tiere angegeben werden. In den Mitgliedstaaten existieren unterschiedliche Erzeugungssysteme für Kalbsfleisch, die Verkehrsbezeichnung lässt allerdings keine Rückschlüsse auf Alter und Ernährung der Tiere zu. Der Vorschlag soll zu einer besseren Markttransparenz führen und die Verbraucher klar erkennen lassen, was sie kaufen. Er trägt dem Wunsch des Handels und der Mitgliedstaaten nach klareren Bestimmungen Rechnung, die die unterschiedlichen Erzeugungssysteme berücksichtigen.

In den Mitgliedstaaten gibt es im Wesentlichen zwei Arten von Erzeugungssystemen für Fleisch von Rindern bis zum Alter von zwölf Monaten. Bei dem einem werden die Tiere hauptsächlich mit Milch und Milcherzeugnissen gefüttert und im Alter von weniger als acht Monaten geschlachtet. Bei dem anderen werden die Tiere fast ausschließlich mit Getreide und etwas Raufutter gefüttert und ab dem zehnten Lebensmonat geschlachtet. Während das erstgenannte Erzeugungssystem in fast allen Mitgliedstaaten existiert, ist das zweite nur in einigen wenigen verbreitet, hauptsächlich in den Niederlanden, Dänemark und Spanien.

Die Preise ab Schlachthof für das nach den beiden Systemen erzeugte Fleisch unterscheiden sich um bis zu 2,50 Euro je Kilogramm. Diese Situation kann auch für den Verbraucher verwirrend sein und ihn hinsichtlich der tatsächlichen Merkmale des gekauften Erzeugnisses irreführen. Die EU-Kommission schlägt deshalb vor, die Verkehrsbezeichnungen entsprechend des Schlachtalters der Tiere zu regeln. Für Tiere bis 8 Monate wäre die Verkehrsbezeichnung „Kalbfleisch“, für Tiere von 8 bis 12 Monaten würde die Bezeichnung „Jungrindfleisch“ lauten.

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