Gammelfleisch war kein Gammelfleisch
Schwerin (aho/lme) – Das angebliche „Gammelfleisch“ aus dem niedersächsischen Lastrup war weder verdorben noch überlagert. Das stellte heute das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei in Schwerin klar.
Ein Händler aus Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) hatte im April 2006 eine Lieferung aus den Beständen des in dieser Woche verhafteten Fleischhändlers Alfons B. aus Lastrup (Niedersachsen) erhalten. Wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg kürzlich mitgeteilt hatte, handelt es sich dabei um Ware, die im November 2005 in einem Hamburger Kühlhaus zum Zwecke der Beweissicherung eingelagert und von dem Händler später widerrechtlich abgeholt und vermarktet worden war.
„Die Oberste Landesbehörde Niedersachsens hat uns sofort nach Bekanntwerden dieses Vorfalls Anfang Juni 2006 informiert. Daraufhin hat der zuständige Amtstierarzt die fraglichen Chargen – es handelte sich um 1.342 kg Putenbrustfleisch – vorläufig sichergestellt“, stellte heute der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei, Dr. Till Backhaus klar.
Die Ware mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 31.12.2006 bzw. 1.2.2007 wurde in Mecklenburg-Vorpommern sensorisch geprüft. Die sensorische Prüfung ergab nach Mitteilung des amtlichen Tierarztes keinen Hinweis auf den Verdacht bzw. keinen Nachweis von Fremdwasser oder den Zusatz von Wasserbindern. Daraufhin wurde die Ware in Absprache mit der niedersächsischen Obersten Landesbehörde und der Staatsanwaltschaft Oldenburg freigegeben.
„Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ging von dieser Ware zu keiner Zeit eine Gesundheitsgefährdung aus. Auch der Vorwurf der Verbrauchertäuschung traf für diese Chargen nicht zu“, stellte der Minister abschließend fest.
„Nichts desto trotz verurteile ich das dreiste und kriminelle Vorgehen einzelner Händler. Die Lebensmittelüberwachung in Mecklenburg-Vorpommern wird ihre Kontrolltätigkeit daher weiter konsequent fortführen und jedem Hinweis nachgehen“, versicherte Dr. Backhaus heute.