Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Leverkusen amtlich bestätigt
Leverkusen (aho) – Nun ist es amtlich, die Blauzungenkrankheit hat Leverkusen erreicht. Bei einem Schaf wurde das Virus im Blut nachgewiesen. Das Tier wurde eingeschläfert, die Herde gesperrt.
Das Gebiet der Stadt Leverkusen unterliegt nun der amtlichen Sperre und ist zum Gefährdungsgebiet erklärt worden. Alle Wiederkäuer unterstehen der behördlichen Beobachtung.
Da die Mücken, die das Virus übertragen, vornehmlich in der Dämmerung oder in den Morgenstunden unterwegs sind, müssen alle Wiederkäuer in der Zeit von 18:00 Uhr bis 7:00 Uhr des Folgetages in den Stall gesperrt werden. Das Aufstallungsgebot gilt nicht, wenn die Tiere sowie deren Ställe oder deren sonstige Standorte mit einem zugelassenen Insektizid behandelt werden. Diese Arzneimittel sind beim Hoftierarzt zu beziehen. Zum Schutz der Tiere sollten diese umgehend mit einem Insektizid entsprechend der Empfehlungen des Herstellers und den Vorgaben des Tierarztes behandelt werden.
Als Folgen der Sperre gilt für alle Wiederkäuerhalter in Leverkusen, dass sie ihre Rinder, Schafe, Ziegen und auch andere Wiederkäuer wie nicht frei lebende Wildwiederkäuer nur mit Genehmigung des Veterinäramtes transportieren dürfen. Für jeden Transport aus der Gefährdungszone ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich, es muss dazu ebenfalls eine Behandlung von Tieren, Bestand und Fahrzeug mit einem Insektizid erfolgt sein. Einzelheiten und den aktuellen Stand der rechtlichen Bestimmungen sollte der Tierhalter vor jedem Transport beim Veterinäramt erfragen. Zurzeit umfasst das Gefährdungsgebiet den gesamten Regierungsbezirk Köln und weite Teile im Süden des Regierungsbezirks Düsseldorf.
Jeder Halter von Wiederkäuern ist verpflichtet, sofern noch nicht geschehen, seinen Tierbestand beim Veterinäramt anzumelden. Hierzu zählen auch Haltungen einzelner Wiederkäuer.
Es sind Aufzeichnungen über den Bestand der Tiere in einem Tierbestandsregister zu führen. Täglich müssen alle Zugänge ( z. B. durch Zukauf oder Geburt ) und Abgänge ( z. B. Verkauf oder Tod ) von Tieren eingetragen werden.
Die Blauzungenkrankheit, von der neben Schafen, Ziegen und Rindern auch bestimmte Wildwiederkäuer betroffen sein können, verursacht nach einer Inkubationszeit von 3 – 7 Tagen Fieber, Blutungen, Fressunlust, Lahmheit und Veränderungen an den Schleimhäuten bis hin zu einer Blaufärbung der Zunge. Die befallenen Schafe und Ziegen sterben meist nach 2 bis 8 Tagen. Bei Rindern sind die Symptome milder und es sterben etwa 5 % der Tiere.
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie hier.