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Fleisch aus Bayern: Treffen der Verbraucherschutzminister in Berlin

Hannover (aho/lme) – Die aktuellen Vorgänge in Bayern um in Kühlhäusern vorgefundenes überlagertes Fleisch nehmen die Verbraucherschutzminister der Länder und des Bundes zum Anlass, sich morgen, Donnerstag 07.09.2006, in Berlin zu treffen. Der niedersächsische Verbraucherschutzminister Hans-Heinrich Ehlen steht der Diskussion um die Weiterentwicklung und Verbesserung der Lebensmittelkontrolle aufgeschlossen gegenüber: „Ich freue mich über die Gelegenheit, den Gedankenaustausch für einen guten Verbraucherschutz, fortzusetzen.“

Allerdings machte Minister Ehlen auch deutlich, dass er pauschale Vorwürfe gegen die Länder für nicht akzeptabel hält:

„Insgesamt kann auch im derzeit abzuarbeitenden Fall festgestellt werden, dass die niedersächsischen Behörden schnell und sachgerecht handeln und dass bisher keinerlei Hinweis auf illegales Handeln niedersächsischer Betriebe erkennbar ist. Auch die Kommunikation zwischen den Ländern funktioniert. Ob sich bei den Recherchen in Bayern noch zusätzliche Sachverhalte ergeben, die dann möglicherweise auch in Niedersachsen aufgearbeitet werden müssen, bleibt abzuwarten.“

Die jüngst vom Bundesminister und seinem bayerischen Kollegen vorgetragenen Verbesserungsvorschläge kommentierte der Minister wie folgt:

„Wir sind mit der in Niedersachsen gegebenen Konstruktion der Lebensmittelüberwachung gut aufgestellt. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass in Niedersachsen Ende letzten Jahres in Verbindung mit den seinerzeit relevanten negativen Vorgängen im Fleischhandel differenzierte Vorgaben erlassen wurden, mit denen die Überwachung von Kühlhäusern und auch von Kühleinrichtungen, die be- und verarbeitenden Betrieben angeschlossen sind, klar strukturiert und intensiviert wurde. Die Verantwortlichkeit für die praktische Umsetzung dieses Erlasses, an deren Wahrnehmung ich keinen Grund zu zweifeln habe, liegt wie bei anderen Aufgabenstellungen der laufenden Überwachung im gesundheitlichen Verbraucherschutz bei den kommunalen Behörden (Landkreise, kreisfreie Städte, Region Hannover). Bei der Durchführung der Aufgaben kann erforderlichenfalls das LAVES unterstützend tätig werden, das im Übrigen für die Zulassung der Betriebe und eine regelmäßige Vor – Ort – Überprüfung der Einhaltung der dafür erforderlichen Voraussetzungen originär zuständig ist.

Ich darf auch daran erinnern, dass die von der Europäischen Kommission im Ständigen Ausschuss Lebensmittelkette/Tiergesundheit initiierte Diskussion zur Erweiterung der rechtlich festgelegten Meldepflicht für Lebensmittelunternehmer gegenüber Behörden bezüglich der Lieferung unsicherer oder des Angebots verdächtiger Ware auf eine niedersächsische Bundesratsinitiative, die zu einem einstimmigen Beschluss der Länder führte, zurückgeht.

Wir haben zudem in der ersten Jahreshälfte einen Aktionsplan „Sichere Lebensmittel in Niedersachsen“ gestartet, in dem die Implementierung einer optimierten Risikoorientierung der Überwachung verbunden mit einer allgemein im Land angewendeten kommunikativen EDV dargestellt wurde sowie die Einrichtung eines landesweit anzuwendenden Qualitätsmanagements in der Verbraucherschutzverwaltung. Zwischenzeitlich ist die Umsetzung dieses Aktionsplans bereits zu großen Teilen erfolgt und sie wird weiter konsequent betrieben.

All dies sind klare Indizien dafür, dass wir in Niedersachsen unsere Aufgaben im Verbraucherschutz ernst nehmen und ihre Wahrnehmung intelligent und effizient gestalten. Folglich erscheint mir die in Verbindung mit den laufenden Vorgängen wieder aktualisierte Forderung, eine bundesweit agierende Eingreifgruppe zu schaffen, abwegig und wenig durchdacht. Wie und auf welcher Informationsbasis eine solche Super-Task-Force agieren soll, hat bisher keiner von denen, die sie fordern, auch nur ansatzweise erklärt. Ohne Kenntnis der regionalen wirtschaftlichen Strukturen und der Abläufe in den jeweils örtlich ansässigen Lebensmittelunternehmen müssten die Mitarbeiter einer solchen Gruppe übernatürliche seherische Fähigkeiten haben, um die von ihnen erwartete generelle Verhinderung von Fehlverläufen leisten zu können. Ich halte da eindeutig das ortskundige in Niedersachsen und in den anderen Ländern vorhandene Fachpersonal für kompetenter.

Und ich weise nochmals darauf hin, dass auch die Abarbeitung der aktuellen Vorgänge das Funktionieren der Kommunikation zwischen den Ländern eindeutig belegt. Wer anderes behauptet, nimmt Tatsachen schlicht nicht zur Kenntnis. Auch die Forderung einer Erweiterung der Bundeskompetenz zur Koordination der Aufgabendurchführung und der Schaffung einheitlicher Standards ist sachlich nicht begründbar.

Die Länder haben schon immer und insbesondere in jüngerer Vergangenheit in der Länderarbeitsgemeinschaft Gesundheitlicher Verbraucherschutz (LAGV) diesbezüglich intensiv zusammengearbeitet, um einheitliche, sachlich fundierte Lösungen zu finden. Aktuell hat die LAGV im Rahmen der Implementierung des neuen EU – Lebensmittelrechts etliche Projektgruppenergebnisse vorgelegt, z.B. schlüssige Konzepte zur Risikoorientierung bei der Betriebsüberwachung und der Strukturierung der Probenahme bei Lebensmitteln. Es existiert auch eine durchaus fruchtbare Zusammenarbeit der Länder mit dem Bundesministerium und seinen direkt nachgeordneten Behörden, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), z.B. bei der Erstellung bundesweiter Überwachungspläne und zu Fragen der Untersuchungsgestaltung in der Fleischhygiene. Möglicherweise wird hier ohne hinreichende Hintergrundkenntnis etwas gefordert, was auf Länderebene und auch im Kontakt mit Bundeseinrichtungen schon lange gut funktioniert.“

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