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NRW gibt teilweise Entwarnung bei Fleischlieferungen

Düsseldorf (aho/lme) – NRW-Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg hat am Montagabend bei den Fleischlieferungen von Bayern nach Nordrhein-Westfalen teilweise Entwarnung geben können. „Nach den bisherigen Ergebnissen der von mir veranlassten Kontrollen sieht es nicht so aus, dass Gammelfleisch aus Bayern an die Verbraucher in Nordrhein-Westfalen gelangt ist“, sagte Uhlenberg.

Nach ersten Informationen aus Bayern sollten sieben Betriebe in NRW beliefert worden sein. Die Ermittlungen der Lebensmittelüberwachungsbehörden ergeben heute folgenden Sachverhalt:

Hagen: Eine Sendung von 1.440 Kilogramm Hähnchenbrustfilet (Tiefkühlware) konnte größtenteils aus Vorsorgegründen sichergestellt werden (1.092 kg). Der Rest der Ware wurde im eigenen Restaurant verbraucht. Die Ware ist unauffällig und weist Mindest-Haltbarkeitsdaten bis August 2007 auf. Amtliche Proben wurden genommen.

Wuppertal: Die Firma in Wuppertal hätte am 28.08.2006 eine Sendung erhalten sollen. Diese ist jedoch aufgrund des Lieferstopps der Münchner Firma nicht nach Wuppertal gegangen.

Oberhausen: Die Firma in Oberhausen existiert dort nicht mehr. In Essen gibt es jedoch einen Tiefkühlraum dieser Firma mit insgesamt 3 Tonnen Lebensmitteln, tief gefroren. Derzeit laufen Ermittlungen, ob Ware aus Bayern dort lagert.

Düsseldorf: Ein Asia-Handel (die Firma wird in den Lieferlisten unter zwei Namen geführt) hat die letzte Warenlieferung im Juli 2006 erhalten. Da diese Firma ausschließlich direkt Restaurants beliefert, ist davon auszugehen, dass von dieser Ware nichts mehr vorhanden ist.

Düsseldorf: Die Makrelen wurden im Münchner Raum ausgeliefert. Düsseldorf ist nur Rechnungsanschrift.

Bottrop: Die vorhandenen Produkte (Hähnchenbrust mit Haut und Knochen, Grillente und Kaninchenrücken) zeigen keine Auffälligkeiten. Amtliche Proben wurden entnommen. Die Ware wurde aus Vorsorgegründen sichergestellt.

Der NRW-Verbraucherschutzminister erneuerte seine Forderung, kriminellen Fleischhändlern das Handwerk zu legen. „Wer Verbraucher betrügt, darf nicht mehr mit Lebensmitteln handeln dürfen“, erklärte Uhlenberg. Zudem müssten die Gerichte den vorhandenen Strafrahmen – bei Betrugsdelikten bis zu fünf Jahren Gefängnis – konsequent ausschöpfen.

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