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Herbstvogelzug: Neuer Erlass zur Durchführung der Geflügel-Aufstallungsverordnung

Schwerin (aho) – “ Ab Freitag, dem 1.September muss Geflügel in neu definierten Wildvogel-Risikogebieten weiter beziehungsweise erneut aufgestallt werden“, teilt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) heute in Schwerin mit. In rund 320 Gebieten wird es keine Ausnahmen vom Aufstallungsgebot mehr geben.

Betroffen sind vor allem Bereiche in einem Küstenstreifen von mindestens 3 km entlang der Ostseeküste unter kompletter Einbeziehung der Inseln (z.B. Rügen, Usedom, Hiddensee, Poel). Auch Uferstreifen im Umkreis von Seen, Flüssen und Feuchtgebieten im Landesinneren, in denen im Rahmen des Herbst- Winter- Vogelzuges mit einem erhöhten Wildvogelaufkommen zu rechnen ist, gehören dazu. Gleichzeitig gilt das strikte Aufstallungsgebot in Gebieten mit einer hohen Geflügeldichte zum Beispiel um große Geflügelanlagen. Diese besonderen Gefährdungsgebiete wurden durch Tierärzte und Ornithologen im gesamten Land sorgfältig geprüft und benannt.

“ Damit soll einer erhöhten Einschleppungsgefahr mit Einsetzen des Vogelzuges entgegengewirkt werden. Denn auch wenn es in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 10.April keine Nachweise von Vogelgrippe mehr gibt, wird das Risiko einer Infektion mit H5N1 von Nutzgeflügelbeständen als hoch eingeschätzt“, sagt Minister Backhaus.

Gleichzeitig werden auf der Grundlage eines Landesuntersuchungsprogramms Wildvögel und Hausgeflügel weiter untersucht, um im Ernstfalle das Eindringen der Seuche in die Wildvogel- und Hausgeflügelbestände rasch zu erkennen. Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte geben auf der Grundlage kreislicher Allgemeinverfügungen die betroffenen Gebiete im Einzelnen bekannt.

Minister Backhaus fordert alle Geflügelhalter in diesen Gebieten auf, die Aufstallungsverpflichtung von Geflügel einzuhalten:“ Die Aufstallung von Geflügel ist immer noch die sicherste Methode, die Gefahr der Einschleppung der Geflügelpest deutlich zu reduzieren“ , so der Minister.

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