Keine Blauzungenkrankheit in Bonn
Bonn (aho) – Nach der Ausweitung der Blauzungenkrankheit in Nordrhein-Westfalen gehört Bonn nach wie vor zum Restriktionsgebiet (Sperrgebiet). Alle Halter von Wiederkäuern wurden vom Veterinärdienst des Amtes für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda schriftlich informiert. Die Tiere dürfen nur unter Auflagen aus dem Gebiet verbracht werden. Entsprechende Anträge liegen bisher nicht vor und werden auch nicht erwartet. Im Rahmen eines landesweiten flächendeckenden Monitorings wurden zehn Tierhaltungen aufgesucht und die Tiere auf klinische Anzeichen der Blauzungenkrankheit untersucht. Dabei war kein Tier klinisch auffällig, das heißt es hat sich kein Verdacht auf eine Erkrankung ergeben. Unter den kontrollierten Betrieben waren zwei Rinderhaltungen, sechs Schafhaltungen und zwei gemischte Bestände (Schafe und Rinder).
Das Tierseuchengeschehen konzentriert sich nach wie vor auf die Stadt und den Kreis Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg und Euskirchen.