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EU – Schutzmaßnahmen gegen Blauzungenseuche

Brüssel/Berlin (aho) – Tierärztliche Experten aus den Mitgliedstaaten haben einen Entscheidungsentwurf der EU-Kommission befürwortet, die Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit zu überarbeiten. Die vergangene Woche beschlossenen Schutzmaßnahmen wurden angesichts des Umstands geprüft, dass Untersuchungen den Blauzungenvirus bei den jüngsten Seuchenausbrüchen isolieren und als den in Europa bisher nie gemeldeten Virenstamm Serotyp 8 identifizieren konnten. Man betrachtet daher die kürzlich in den Niederlanden, Belgien und Deutschland aufgetretenen Seuchen als exotischen Ursprungs. Wie das Virus nach Norden gekommen ist, konnte bisher nicht geklärt werden.

Vorgesehen ist, dass die geplante Überwachungszone von 150 km ausgedehnt und formal in den Anhang der Entscheidung 2005/393/EG über die Kontrolle und Bekämpfung der Blauzungenseuche aufgenommen werden soll. Die Kommission wird den Entscheidungsentwurf in den nächsten Tagen verabschieden. Ferner werden die Kommission und die nationalen Behörden die Seuchenlage weiterhin genau beobachten und die Schutzmaßnahmen den Entwicklungen gemäß anpassen.

In Deutschland erstreckt sich die Überwachungszone auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen.

Nordrhein-Westfalen: – Stadt Aachen – Kreis Aachen – Stadt Bochum – Stadt Bonn – Kreis Borken – Stadt Bottrop – Kreis Coesfeld – Stadt Dortmund – Kreis Düren – Stadt Düsseldorf – Stadt Duisburg – Ennepe-Ruhr-Kreis – Erftkreis – Kreis Euskirchen – Stadt Essen – Stadt Gelsenkirchen – Stadt Hagen – Stadt Hamm – Kreis Heinsberg – Stadt Herne – Hochsauerlandkreis – Kreis Kleve – Stadt Köln – Stadt Krefeld – Stadt Leverkusen – Märkischer Kreis – Kreis Mettmann – Stadt Mönchengladbach – Stadt Mülheim a.d.Ruhr – Kreis Neuss – Oberbergischer Kreis – Stadt Oberhausen – Kreis Olpe – Kreis Recklinghausen – Stadt Remscheid – Rheinisch-Bergischer Kreis – Rhein-Sieg-Kreis – Kreis Siegen-Wittgenstein – Kreis Soest – Stadt Solingen – Kreis Unna – Kreis Viersen – Kreis Wesel – Stadt Wuppertal

Rheinland-Pfalz

– Kreis Ahrweiler – Kreis Altenkirchen – Kreis Bernkastel-Wittlich – Im Kreis Birkenfeld das Gebiet nördlich der B 41 – Kreis Bitburg-Prüm – Kreis Cochem-Zell – Kreis Daun – Stadt Koblenz – Im Kreis Mainz Bingen die Ortgemeinden Breitscheid, Bacharach, Oberdiebach; Manubach – Kreis Mayen-Koblenz – Kreis Neuwied – Rhein-Hunsrück-Kreis – Rhein-Lahn-Kreis – Stadt Trier – Kreis Trier-Saarburg – Westerwaldkreis

Saarland

– Im Kreis Merzig-Wadern die Gemeinden Mettlach und Perl

Hessen

– Im Lahn-Dill-Kreis die Gemeinden Breitscheid, Diedorf, Haiger – Im Kreis Limburg-Weilburg die Gemeinden Dornburg, Elbtal, Elz, Hadamar, Limburg a.d. Lahn, Mengerskirchen, Waldbrunn (Westerwald) – Im Rheingau-Taunus-Kreis die Gemeinde Heidenrod

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