Blauzungenkrankheit jetzt auch im Kreis Heinsberg aufgetreten
Heinsberg (aho) – Laut Mitteilung des Amtstierarztes des Kreises Heinsberg, Dr. Franz-Josef Franken, ist bei einem Schaf im Kreis Heinsberg die Blauzungenkrankheit festgestellt worden. Im Rahmen der amtlichen Überprüfungen der Schaf haltenden Betriebe des Kreises war in einer Schafhaltung im Stadtgebiet Heinsberg am 22. August ein erkranktes Schaf aufgefallen, das sich von der Herde absonderte und Verklebungen im Maulbereich aufwies. Das entnommene Probenmaterial wurde unverzüglich dem Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems zur Untersuchung zugeleitet. Mit dem Untersuchungsergebnis wurde der Verdacht am heutigen Freitag bestätigt.
Der betroffene Betrieb hält insgesamt 17 Schafe, andere für die Seuche empfängliche Wiederkäuer werden nicht gehalten. Der Betrieb wurde gesperrt, eine Tötung der erkrankten Tiere ist zurzeit nicht vorgesehen.
Für den gesamten Kreis Heinsberg und die anderen Kreise im so genannten Gefährdungsgebiet (Aachen, Düren, Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis, Stadt Aachen) gilt weiterhin ein „Stand still“ für alle Wiederkäuer. Jeglicher Transport, auch zur Schlachtung, ist derzeit nicht erlaubt.
Nach Abstimmung mit dem Veterinärausschuss der EU-Kommission, dem Bund und allen Bundesländern wurde jedoch die Stallpflicht gelockert. Das Aufstallungsgebot gilt nur noch während der Nachtstunden. Von dem Aufstallen kann ganz abgesehen werden, wenn die Tiere nachweislich mit einem zugelassenen Insektizid behandelt worden sind.
Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.
Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht ansteckende, von Stechmücken übertragene Infektionskrankheit, an der vor allem Schafe erkranken und verenden können. Typische Symptome sind vermehrter Speichelfluss, erhöhte Körpertemperatur, Apathie, Rötung und Schwellung der Mundschleimhäute. Die Zunge schwillt an und wird blau. Im Gegensatz zu bisherigen Erkenntnissen wurde im derzeitigen Seuchengeschehen vermehrt bei Rindern die Seuche – teilweise mit erheblichen Krankheitssymptomen – festgestellt.
Da es sich bei der Blauzungenkrankheit um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, werden alle Tierhalter werden aufgefordert, den Gesundheitszustand ihrer Tiere besonders genau zu beobachten und eventuelle Todesfälle und klinische Veränderungen sofort ihrem Tierarzt bzw. dem Veterinäramt zu melden.