Blauzungenkrankheit: Auch Hobby-Schafe müssen gemeldet werden
Heinsberg (aho) – Der Amtstierarzt des Kreises Heinsberg hat noch einmal darauf hingewiesen, dass alle Halter von Wiederkäuern und anderen landwirtschaftlichen Nutztieren im Kreis Heinsberg verpflichtet sind – sofern noch nicht geschehen – ihre Tiere beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Mitzuteilen ist u. a. die durchschnittliche Zahl der gehaltenen Tiere, die Haltungsform sowie ihr Standort. Diese Informationen können im Falle eines Einschleppens der Blauzungenkrankheit für ein erfolgreiches Bekämpfen entscheidend sein. Da von jedem Tier eine potentielle Gefahr ausgeht, erfasst die Verordnung nicht nur Betriebe, sondern auch Privathalter. Gemeldet werden muss also auch das „Hobby-Schaf“.
Diese Regelung gilt Deutschlandweit. Halter von Rindern, Schafen und Ziegen müssen ihre Tiere dem zuständigen Veterinäramt melden.