Blauzungenkrankheit: vorläufig neue Maßnahmen für Leverkusen
Das Sperrgebiet mit einem Radius von 100 km um das Gefährdungsgebiet (auf deutscher Seite Aachen und die Kreise Heinsberg und Düren) und Beobachtungsgebiet (150 km) werden zu einem Restriktionsgebiet zusammengefasst. Innerhalb dieses Restriktionsgebietes ist das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen ohne weiteres möglich. In andere Gebieten außerhalb dieser Zone dürfen nur Schlachttiere unter besonderen Bedingungen verbracht werden.
Die Stadt Leverkusen, die etwa in der Mitte des Sperrgebietes liegt, bedeutet das eine großzügigere Transportmöglichkeit für Wiederkäuer.
Diese Maßnahmen sind nur vorläufig und sollen Anfang nächster Woche durch eine Kommissionsentscheidung der EU ersetzt werden.
Alle Halter von Schafen und Ziegen, Hobbyhaltung inbegriffen, werden gebeten ihre Tiere beim Veterinäramt zu melden.