Blauzungenkrankheit: NRW trifft Vorsichtsmaßnahmen
Düsseldorf (aho) – Nach dem Auftreten der Blauzungenkrankheit bei Schafen im holländischen Kerkrade hat das NRW- Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf umfangreiche Vorsichtsmaßnahmen für Teile Nordrhein-Westfalens verfügt. Das Beobachtungsgebiet um Kerkrade mit einem Radius von 150 Kilometern umfasst Kreise und Städte in NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen und im Saarland. „Die Blauzungenkrankheit wird durch Mücken übertragen. Gefährdet sind Schafe, aber auch Ziegen und Rinder sind für das Virus empfänglich. Deshalb müssen die Landwirte im Grenzgebiet auf Nummer sicher gehen“, sagte Uhlenberg. Der Minister ordnete für das Kerngebiet mit einem Radius von 20 Kilometern um Kerkrade eine sofortige Stallpflicht für Wiederkäuer und ein Transportverbot (sogenanntes „Stand Still“) an. Betriebe mit Schafen, Ziegen oder Rindern in dieser Region werden umgehend klinisch untersucht. Betroffen sind der Kreis und die Stadt Aachen sowie die Kreise Heinsberg und Düren. Aus dem Sperrbezirk (100 Kilometer um Kerkrade) und dem Beobachtungsgebiet (150 Kilometer) dürfen empfängliche Tiere nicht verbracht werden, ein Transport innerhalb der Gebiete und in diese hinein ist jedoch zulässig. Um die Vorsichtsmaßnahmen rasch und wirksam umzusetzen, berief Uhlenberg für Freitagnachmittag den Landeskrisenstab nach Düsseldorf ein. Bei der Bezirksregierung Düsseldorf wurde das Landes- Tierseuchenkontrollzentrum eingerichtet. Für Montag werden vom Veterinärausschuss der EU-Kommission weitere Entscheidungen erwartet.
Nach Angaben des Friedrich-Löffler-Instituts ist der Erreger der Blauzungenkrankheit für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden.