Niederlande: Verdacht auf Bluetongue-Virus bei Schafen
Den Haag (aho) – Das Bluetongue – Virus hat möglicherweise in der niederländischen Provinz Limburg mehrere Schafzuchtbetriebe befallen. Wie das Agrarministerium in Den Haag mitteilte, wurden die Höfe gesperrt. Im Umkreis der Betriebe sind jegliche Tiertransporte verboten worden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wäre dies in Nordeuropa bislang einmalig.
Bluetongue ist eine nichtkontagiöse (nicht ansteckende), durch Insekten übertragene Viruserkrankung der Schafe, Ziegen, Rinder und wildlebenden Wiederkäuer. Sie gilt als für den Menschen ungefährlich. Die Seuche ist eine der 16 Krankheiten der Liste A des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE). Seuchen der Liste A sind definiert als „übertragbare Krankheiten, die sich ungeachtet der Landesgrenzen sehr schnell und gefährlich ausbreiten können, die mit schweren sozialökonomischen und volksgesundheitlichen Folgen verbunden sind und deren Auswirkungen auf den internationalen Handel mit Tieren und tierischen Produkten beträchtlich sind“.
Charakteristik
Bluetongue ist eine Schleimhauterkrankung, die mit Kongestion (starke Durchblutung), Schwellungen und Hämorrhagien (Blutungen) einhergeht. Sie kann unterschiedlich starken Verlauf nehmen, und die Mortalität hängt von der Virulenz des Virusstammes und von Art und Rasse der betroffenen Tiere ab. Schafe sind in der Regel am stärksten betroffen, während Rinder und Ziegen gewöhnlich keine klinischen Symptome zeigen; sie können für gewisse Zeit Virusträger sein und den Erreger auf andere Wiederkäuer übertragen.
Klinische Symptome
Obgleich die Krankheit unterschiedlichen Verlauf nehmen kann, treten beim Schaf in der Regel folgende Symptome auf: Fieber, allgemeine Schwäche, Geschwüre im und um das Maul (Zahnfleisch, Backen und Zunge), bei einer kleinen Anzahl Tiere einhergehend mit der typischen Blau-Rot-Färbung der Zunge, Rötungen und Hämorrhagien des oberen Klauenrandes, Lahmen, mitunter auch Aborte und kongenitale Missbildungen. Mit einer Befallsrate von 0-50 % (Lämmer sind am stärksten betroffen) ist die Mortalität variabel. Beim Rind verläuft die Krankheit in der Regel subklinisch, was dazu führen kann, dass Rinder für geraume Zeit noch eine Infektionsquelle für Schafe darstellen. In rund 5% aller Rindererkrankungen kommt es mitunter zu Fieber, verstärkter Speichelsekretion, Kongestion sowie Schwellungen und Geschwüren im Maul.
Übertragungswege
Die Krankheit wird durch Stechmücken der Gattung Culicoides übertragen, die zu den belebten Vektoren zählen. Ohne Insekten ist eine Ansteckung, beispiels- weise durch direkten oder indirekten Kontakt zwischen Tieren, nicht möglich. In seltenen Fällen kann das Virus über das Sperma ausgeschieden werden, soweit die Tiere virämisch sind. Kontaminiertes Sperma kann Empfängerkühe zwar infizieren, dürfte jedoch kaum dazu führen, dass sich die Seuche in einem Gebiet ohne stechmückenreiche Biotope etabliert. Fleisch, Milch und Milchprodukte von infizierten Tieren spielen bei der Erregerübertragung keine Rolle.
Verbreitung
Bluetongue ist in Afrika, im Nahen Osten, auf dem Indischen Subkontinent, in China, den USA und Mexiko, wo belebte Vektoren ganzjährig aktiv sind, klinisch präsent. Virusstämme ohne typisches Krankheitsbild sind in Südostasien, im nördlichen Südamerika, in Nordaustralien und in Papua Neuguinea nachgewiesen worden. Im Jahre 2000 hat sich Bluetongue in Schafbeständen auf den Balearen, Sardinien, Sizilien und Korsika bestätigt. Die Vektoren werden in der warmen Jahreszeit auch in vielen anderen Gebieten der Europäischen Union gefunden.
Einschleppungsrisiko
Bluetongue kann in freie Regionen eingeschleppt werden durch den Handel mit infizierten Tiere, die Verschleppung von Insekten durch Flugzeuge und Winde und über das Sperma infizierter Tiere. Der Bluetongue-Erreger kann zwar durch Tierbewegungen in freie Regionen eingeschleppt werden, er kann jedoch nur überleben, wenn geeignete Vektoren und eine empfängliche Wirtspopulation präsent sind.
Bekämpfung und Tilgung
Die Maßnahmen zur Bekämpfung und Tilgung der Seuche umfassen:
+ die Vernichtung der Vektoren (durch Verwendung von Insekten- vernichtungsmitteln in Stallungen und Bereichen, in denen Insekten leben und nisten, Besprühen von Tieren mit Insektenschutzmitteln, Verwendung von Moskitonetzen, usw.);
+ Verbringungssperren für lebende Wiederkäuer aus den betroffenen Gebieten, da die Seuche über diese Tiere in Gebiete mit bisher nicht infizierter Vektorpopulation eingeschleppt kann;
+ die Verwendung von Impfstoffen, die dazu beitragen können, die Schwere der klinischen Symptome betroffener Tiere und die wirtschaftlichen Verluste zu reduzieren.
Die Richtlinie 2000/75/EG des Rates regelt die Bekämpfung und Tilgung der Blauzungenkrankheit, und angesichts der Seuchenlage in bestimmten Gebieten Frankreichs, Griechenlands, Italiens und Spaniens hat die Kommission mit der Entscheidung 2001/138/EG Schutz- und Überwachungszonen festgelegt.