Herbstvogelzug beginnt, neue Allgemeinverfügung zur Stallpflicht in Vorbereitung
Schwerin (aho) – „Das Risiko einer Infektion mit H5N1 von Nutzgeflügelbeständen in Risikogebieten mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen, sowie in geflügeldichten Gebieten wird weiterhin als hoch eingeschätzt“, teilt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) heute in Schwerin mit.
Auch wenn es in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 10.April keine Nachweise von Vogelgrippe mehr gibt, sei dies noch lange kein Grund unvorsichtig zu sein. „Die stichprobenartigen Untersuchungen bei Wildvögeln, die kontinuierlich erfolgen, besitzen nur eine begrenzte Aussagefähigkeit hinsichtlich einer möglichen Erregerfreiheit. Das belegen die jüngsten Fälle in Dänemark und den Niederlanden. Auch in Sachsen wurde vor dem Ausbruch bei Hausgeflügel in Mutzschen (5.April 2006) im Rahmen des Wildvogelmonitorings kein H5N1-infizierter Wildvogel gefunden“, so der Minister.
Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf den beginnenden Herbstvogelzug – gegenwärtig sind bereits 15 000 Zugvögel allein im Bereich Westrügen, Stralsund unterwegs – wird vom Land derzeit eine Allgemeinverfügung erarbeitet in der die Aufstallungsgebiete neu festgelegt werden. „In den von uns festgelegten Risikogebieten sind dann keine Ausnahmen vom Aufstallungsgebot mehr möglich“, betont Minister Backhaus. In anderen Gebieten, die nicht als Risikogebiete ausgewiesen werden, soll Freilandhaltung weiter möglich sein. Diese Strategie ist immer abhängig von der aktuellen Seuchenlage. Voraussichtlich soll die Verfügung zum 1.September in Kraft treten.
Nach wie vor gilt die Geflügel-Aufstallungsverordnung vom 9. Mai 2006, die eine grundsätzliche Aufstallung vorsieht, aber auch unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen davon zulässt. Das setzt voraus, dass die Festlegung der Risikogebiete in regelmäßigen Abständen kritisch überprüft werden muss. “ Diesem Erfordernis wurde auf Rügen heute Rechnung getragen. Landrätin Kerstin Kassner handelt umsichtig und verantwortungsbewusst, wenn sie in den stark von der Vogelgrippe gefährdeten Gebieten in der Nähe der großen Rastplätze die Ausnahmegenehmigungen nicht mehr verlängert „, sagt Minister Backhaus.