Hilfen für Gänsezüchter verlängert
Hannover (aho) – Die zahlreichen Vogelgrippefälle bei verschiedenen Wildvogelarten im 1. Halbjahr und die daraufhin erlassenen tierseuchenrechtlichen Regelungen haben zu großen Problemen im gesamten Geflügelsektor geführt. Besonders schwerwiegend waren und sind sie jedoch im Bereich der Mast und Zucht von Gänsen. Niedersachsen ist hiervon besonders betroffen, da hier der größte Teil der deutschen Gänsezuchtbetriebe liegt. Daher hatte das niedersächsische Landwirtschaftsministerium frühzeitig die Bundesregierung gebeten, sich bei der EU-Kommission für Marktstützungsmaßnahmen einzusetzen. Die daraufhin von der EU genehmigten Maßnahmen zum vorzeitigen Schlachten von Zuchtgänsen und die Vernichtung von Bruteiern wurde Anfang Juli von der Kommission rückwirkend nur für den Zeitraum von Januar bis einschließlich April 06 bewilligt. Da mit dieser Befristung die Probleme nicht zu lösen waren hatte sich Minister Hans-Heinrich Ehlen sofort an das BMELV mit der nachdrücklichen Bitte gewandt, diese Frist zu verlängern. Am 13. Juli hat die EU-Kommission die Maßname nunmehr bis einschließlich August verlängert. Für die Umsetzung der Hilfen ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig.