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Kreis Leer: Weiterhin Untersuchungspflicht für Enten und Gänse in Freilandhaltung

Leer (aho) – Hausgeflügel darf in bestimmten Teilen des Kreisgebietes seit Mitte Mai wieder im Freien gehalten werden. Wer Enten oder Gänse draußen hält, muss sie aber vierteljährlich auf Anzeichen von Geflügelpest (Vogelgrippe) untersuchen lassen, teilt das Veterinäramt der Kreisverwaltung in Leer mit. Pro Bestand sind 60 Proben (Kloaken- oder Rachentupfer) untersuchen zu lassen. Bei kleineren Beständen müsse alle Tiere untersucht werden.

Das Veterinäramt Leer weist darauf hin, dass Tierhalter die Untersuchungskosten sparen können, wenn sie so genannte Sentinel-Tiere einsetzen. Das können beispeilsweise Legehühner sein, die zusammen mit Enten und Gänsen in einem Bestand gehalten werden. Die Untersuchung ist dann überflüssig, weil die Geflügelpest bei den Hühnern sehr viel schneller als bei Enten und Gänsen zu erkennen ist. „Vereinfacht gesagt kann davon ausgegangen werden, dass auch die Enten und Gänse gesund sind, so lange die Geflügelpest an den Hühnern nicht erkennbar ist“, erklärt Dr. Hans-Jürgen Salge, Leiter des Veterinäramtes.

Allerdings ist der Anteil der „Sentinel-Tiere“ im Verhältnis zu den Enten und Gänsen genau geregelt: Bei weniger als zehn Enten oder Gänsen muss mindestens ein Huhn im Bestand sein, höchstens dürfen es so viele wie die Enten und Gänse sein. Bei 11 bis 100 Enten oder Gänsen sind 10 bis 50 Sentinel-Tiere vorgeschrieben, bei einem Berstand von 101 bis 1.000 Enten oder Gänsen sind 20 bis 60 Sentinel-Tiere nötig und bei mehr als 1.000 Enten oder Gänsen 30 bis 70 Sentinel-Tiere.

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