30.06.2006
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Kreis Borken: Schweinehalter können wieder zur Normalität zurückkehren
Borken (aho) – Wie der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken mitteilt, ist die bundesweite Schweinepest-Schutzverordnung auf den 30. Juni 2006 befristet worden. Das heißt, ab dem 1.Juli 2006 können die Schweinemäster und -züchter wieder zur „Normalität“ zurückkehren. So gelten dann auch für die Schweinehalter im Kreis Borken keine Auflagen mehr für das Verbringen von Zucht- oder Nutzschweinen. Klinische Untersuchungen durch den Hoftierarzt und die Anzeige beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken fallen weg.