Schweizer Geflügel darf wieder ins Freie
(lid) – Nach 70 Tagen Stallpflicht darf das Schweizer Geflügel ab kommendem Montag, den 1. Mai, wieder ins Freie. Der Bundesrat hat am 26. April das Freilandverbot aufgehoben. Kommt es in der Schweiz zu neuen Vogelgrippe-Fällen, würde eine lokale Stallpflicht verhängt. Der Bundesrat folgt mit seinem Entscheid den Empfehlungen des Bundesamtes für Veterinärwesen. Er begründete seinen Entscheid damit, dass sich die Situation deutlich entspannt habe und im April kein einziger Wildvogel mit Vogelgrippe entdeckt worden sei. Mit dem Ende der Stallpflicht werden am 1. Mai in den Kantonen Schaffhausen, Thurgau und St. Gallen auch die Schutz- und Überwachungszonen aufgehoben. Tote Wasservögel würden aber weiterhin untersucht. Auch das Liechtensteiner Geflügel darf ab dem kommenden Montag wieder ins Freie. Todesfälle von Wildvögeln müssen aber weiterhin gemeldet werden.