Erleichterungen für Schweinehalter im Kreis Soest gelten ab sofort
(Soest) – Im Vorgriff auf die förmliche Inkraftsetzung der von der EG beschlossenen Schutzmaßnahmen gegen die Klassische Schweinepest dürfen nach Mitteilung des Ministeriums in Düsseldorf unter folgenden Bedingungen Zucht- und Nutzschweine ab sofort transportiert werden. In den absendenden Bestand dürfen in den letzten 45 Tagen vorher keine Schweine eingestellt worden sein. Der Hoftierarzt muss eine klinische Untersuchung des Bestandes einschließlich Temperaturmessung nach einem bestimmten Stichprobenschlüssel durchführen. Darauf macht Dr. Wilfried Hopp, Chef des Veterinärdienstes des Kreises Soest, aufmerksam.
Wenn die genannten Bedingungen vorliegen und der Hoftierarzt die Gesundheit der Tiere bestätigt, erfolgt die Genehmigung des Transportes durch das Veterinäramt. Die Schweine dürfen allerdings nur in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster verbracht werden.
Die Landwirte, die Zucht- oder Nutzschweine verbringen möchten, rufen am besten ihren Hoftierarzt für die klinische Untersuchung der Tiere an, der auch über die erforderlichen Formulare verfügt. Beim Vorliegen aller Voraussetzungen kann das Formular an den Veterinärdienst des Kreises Soest per Fax unter 02921/302196 übermittelt werden und auch die Genehmigung des Transportes erfolgt dann per Rückfax an den Landwirt.