Vogelgrippe: Unversicherte Geflügelhalter werden nicht entschädigt
Mutzschen/Dresden/Leipzig (aho) – Rund 23.000 Tiere wurden in der Sperrzone rund um den von der Vogelgrippe betroffenen Geflügelaufzuchtbetrieb Eskildsen getötet. Jetzt aber stellt sich heraus, dass ein Großteil der Geflügelhalter wohl leer ausgehen wird, weil er gar nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet ist. Das berichtet die „Dresdner Neuste Nachrichten (DNN).
„Da eine Tötung angeordnet wurde, besteht Anspruch auf Entschädigung. Allerdings nur dann, wenn die Bestände bei der sächsischen Tierseuchenkasse gemeldet sind“, bestätigte die Dresdner Tierärztin Christine Ahlers der DNN. Die Tierärztin hatte einen der beiden Tötungstrupps in Mutzschen geleitet und ist jetzt mit der Wertermittlung des getöteten Geflügels beschäftigt. Ahlers: „Bei den Keulungen in Mutzschen, Roda, Wetteritz und Göttwitz hat sich gezeigt: Nur ein Bruchteil der Kleinhalter kommt der Meldepflicht tatsächlich nach.“ Im Muldentalkreis sollen von 50 Züchtern gerade mal neun versichert gewesen sein. Knallharte Konsequenz: „Wer keine Beiträge eingezahlt hat, wird logischerweise auch nicht entschädigt.“ Entschädigungen erfolgten auf Antrag, sagte Ahlers der Zeitung.