Kreis Borken: Transportdienst für Schweine-Kadaver
Borken (aho) – Wie der Kreis Borken bereits mitgeteilt hat, sind die Tierhalter in dem vom Kreis Borken eingerichteten Beobachtungsgebiet und Sperrbezirk verpflichtet, zum Schutz vor der Weiterverbreitung der Schweinepest verendete Schweine ihrer Bestände sofort der Kreisverwaltung zu melden. Nach Genehmigung durch die Kreisveterinäre müssen die Halter die Tierkadaver bislang selbst zum Chemischen Landes- und Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt nach Münster transportieren, damit die Kadaver dort hinsichtlich der Todesursache untersucht werden können.
Ab Samstag (07.04.2006) bietet die Kreisstelle Borken der Landwirtschaftskammer den betroffenen Tierhaltern nun die Möglichkeit, für jeweils 20 Euro einen eigens eingerichteten Fahrdienst für die Transporte nach Münster zu nutzen. Dazu müssen die Tierhalter zum einen die Transportgenehmigung des Kreises Borken an die Kreisstelle faxen (Faxnummer: 02861/922716). Zum anderen haben sie unter der Telefonnummer 02861/922721 mit der Kreisstelle die genauen Modalitäten des Abtransportes zu klären. So muss zum Beispiel der Tierkadaver in einem Plastiksack verpackt sein. Gleichzeitig müssen genaue Informationen zum Herkunftsbestand des abzutransportierenden Schweines beigefügt werden.