Nutztierhaltungsverordnung geändert: Deutsche Vorreiterrolle beim Tierschutz
Bonn (aho) – Am 7.04.2006 hat der Deutsche Bundesrat die Änderung der Nutztierhaltungsverordnung mit zahlreichen Korrekturen verabschiedet. Jetzt darf nach Einschätzung des Zentralverbandes der Deutschen Schweineproduktion e.V. (ZDS) davon ausgegangen werden, dass Minister Seehofer diese Verordnung umgehend in Kraft setzen wird. Damit kann endlich ein Schlussstrich unter den jahrelangen politischen Streit über Sinn und Unsinn einer weltweiten Vorreiterrolle Deutschland im Tierschutz für Schweine und Legehennen gezogen werden.
Mit den beschlossenen Mindestanforderungen ist Deutschland deutlich über den EU-Standard hinausgegangen, stellt Dr. Jens Ingwersen, Geschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Schweineproduktion e.V. (ZDS) in einer ersten Stellungnahme fest. Gleichzeitig konnten jedoch Dank der Überzeugungsarbeit von ZDS und anderen Verbänden Korrekturen des ursprünglichen Verordnungsentwurfes erreicht werden, die den deutschen Schweinehaltern die Umstellung auf die neuen Normen erleichtern. Das gilt insbesondere für Übergangsfristen, die ursprünglich zu kurz oder auch gar nicht vorgesehen waren. Außerdem wurde definiert, das ein Eber mit 24 Monaten als ausgewachsen gilt und somit ab diesem Alter Anspruch auf eine Buchtengröße von mindestens 6 m2 hat. Für Ferkel, Zuchtläufer und Mastschweine gilt künftig ein um 25 Prozent über der EU-Norm liegender Platzanspruch.