Weitere Maßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest in Sachsen
Dresden (aho) – Im Hinblick auf den positiven Fall von H5N1 im Muldentalkreis (Regierungsbezirk Leipzig) wurde heute das Landeskrisenzentrum im Staatsministerium für Soziales einberufen. In Abstimmung mit den örtlichen Behörden werden folgende weitere Maßnahmen ergriffen:
1.) Sämtliche Bestände im Bereich des Sperrbezirkes (3km-Zone) sind zu vorsorglich zu töten und unschädlich zu beseitigen.
2.) Die im Freistaat Sachsen erteilten Ausnahmegenehmigungen von der Stallpflicht sind zurückzunehmen. Die Ausnahmegenehmigungen haben nur für Laufvögel und Zoos weiterhin Bestand.
„Diese Maßnahmen dienen dem Schutz unserer heimischen Bestände und sollen einer weiteren Verbreitung der Geflügelpest entgegenwirken“, begründete der Leiter des Krisenstabes, Staatssekretär Dr. Albert Hauser, die Entscheidung. Die Europäische Union hat inzwischen für das betroffene Gebiet (13km-Zone um Wermsdorf) eine Sperrentscheidung für vorerst vier Wochen erlassen. Im einzelnen bedeutet das ein Exportverbot von Geflügel und Geflügelerzeugnissen in andere Mitgliedsstaaten und Drittländer. Nach Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts ist der in Sachsen nachgewiesene hochpathogene Virus von Subtyp H5 identisch mit anderen in den letzten Wochen gewonnenen H5N1-Isolaten aus Wildvögeln in Deutschland (Asia- Variante).